Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Internationaler Währungsfonds, Zahlungsbilanzhilfen

Der IWF hat satzungsgem. die Aufgabe, die internationale währungspolitische Zusammenarbeit zu fördern und geordnete Währungsbeziehungen zwischen seinen über 150 Mitgliedsländern aufrechtzuerhalten. Zu diesem Zweck gewährt er seinen Mitgliedern im Falle von zeitweiligen Zahlungsbilanzungleichgewichten kurz- bis mittelfristige Liquiditätshilfen. Dies geschieht üblicherw. durch die Bereitstellung konvertierbarer Devisen, gegen die Zusicherung des betr. Mitglieds, geeignete Wirtschaftsreformen zur Beseitigung der Zahlungsbilanzprobleme einzuleiten und durchzusetzen. In der Vergangenheit hat der IWF sein Instrumentarium mehrfach veränderten Anforderungen angepasst und ergänzt. Grosse internationale Krisen seit den 70er Jahren und weltweite Stagnation haben den IWF veranlasst, in gewissen Grenzen auch längerfristig Geld bereitzustellen. Dies führte zu neuen Sonderfazilitäten für die Bedürfnisse der Entwicklungsländer. Ausserdem legt der IWF in den wirtschaftspolitischen Auflagen, an die er die Vergabe seiner Mittel bindet, zunehmend Wert auf strukturelle Anpassungen. Er gelangt damit in die Nähe des Aufgabenbereiches der Weltbank. Beide Institutionen erfüllen aber nach wie vor eigenständige Aufgaben: der IWF überwiegend im Bereich der vorübergehenden Zahlungsbilanzunterstützung und die Weltbank auf dem Gebiet der langfristigen Entwicklungsfinanzierung. Beide arbeiten eng zusammen und ergänzen sich. Die fälligen Rückzahlungen auf jene IWF-Kredite, die bei Ausbruch der Zahlungsbilanzschwierigkeiten aufgenommen wurden, verdeutlichen den kurzfristigen oder interimistischen Charakter der IWF-Aktivitäten. Die Überbrückungskredite für vorübergehende Zahlungsbilanzschwierigkeiten werden i. d. R. für 5 Jahre gewährt, bei bestimmten Fazilitäten allerdings bis 10 Jahre. Dafür stehen allgemeine Kreditfazilitäten (Reserve-, 4 Kre-dittranchen) sowie verschiedene Formen von Sonderfazilitäten zur Verfügung.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Internationaler Währungsfonds, Stimmrecht
 
Internationaler Währungsfonds, Ziehungen
 
Weitere Begriffe : Zinskurve | Regelung - Steuerung | Tochtergesellschaft im Ausland, internationale
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.