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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Konto

(engl. account) Allgemein ist ein Konto (von ital. conto = Rechnung) eine Dokumentation von Mengen und/ oder Werten auf einem Datenträger; im wirtschaftlichen Sprachbereich bedeutet der Begriff: zweiseitiges Abrechnungssystem zur getrennten Erfassung der Mengen und/oder Wertverhältnisse eines Abrechnungsbereichs aus unterschiedlicher Sicht. Das Prinzip der Gegenüberstellung von Werten auf einem Konto zeigt die Bilanz eines Unternehmens.

Das Bilanzkonto zeigt einen Zustand als Stichtagsinformation. Zur Abbildung der Bewegungen von Mengen und/oder Wertgrößen innerhalb eines Zeitraums bekommen die Kontoseiten in der Buchführung andere Aufgaben zugewiesen. Das Grundprinzip der Kontorechnung zeigt folgendes Bild mit den üblichen Bezeichnungen. Die Grundform eines Kontos kann auch spiegelbildlich aufgebaut werden; wesentlich ist für das System der Kontorechnung nur, dass Zugänge auf der Seite des Anfangsbestandes eingetragen werden und Abgänge auf der gegenüberliegenden Seite. Nur so lässt sich durch Aufrechnen beider Kontoseiten auf die größte Summe ein Endbestand als Saldogröße ermitteln. Ein Saldo ist demnach die Differenzgröße zur Aufrechnung beider Kontoseiten auf die größte Summe beim Kontoabschluss. Die Gleichsetzung des Saldos auf einem Konto mit «Endbestand» bedarf einer Ergänzung: Es handelt sich nur um einen buchtechnischen Endbestand (Buchbestand), der nicht unbedingt mit dem tatsächlich vorhandenen Bestand (Istbestand) übereinstimmt (Inventurdifferenzen). Die Bezeichnung der Kontoseiten mit Soll und Haben geht auf den historischen Ursprung der Buchführung zurück: Das Eigeninteresse des Kaufmanns an Buchführung entspringt zunächst der Kontrolle seiner Außenstände. Hierzu dient das Forderungskonto. Weil der gesamte Forderungsbestand in der Bilanz auf der linken Seite aufgeführt wird, steht auch in der Buchführung von Forderungen der Anfangsbestand auf der linken Kontoseite. Links stehen also die Beträge, die Kunden (noch) zahlen sollen; auf der rechten Kontoseite werden dann Beträge vermerkt, die Kunden bezahlt haben. Die den Sachverhalt auf den Seiten eines Forderungskontos näher erklärenden Ausdrücke Soll und Haben wurden später allgemein als Bezeichnungen für die Seiten von Konten übernommen ohne dass dort ebensolche anschaulichen Erklärungen für den Konteninhalt möglich sind. Je nach Art der auf einem Konto der Buchführung abzurechnenden Werte werden Kontenarten unterschieden: Bestandskonten erfassen die Wertänderungen bei den Vermögensgegenständen (, Vermögen) und Schulden; Erfolgskonten ordnen die Eigenkapitalveränderungen (Eigenkapital) aus Unternehmenstätigkeit in Aufwendungen (Aufwand) und Erträge; das Gewinn und Verlustkonto (die Erfolgsrechnung, Gewinn und Verlustrechnung) stellt diese Erfolgsbeiträge gegenüber und rechnet sie gegeneinander auf; Personenkonten trennen Bestände und deren Veränderungen nach personenbezogenen Merkmalen (Kundenforderungen, Lieferantenverbindlichkeiten; Kontokorrent). Zum Aufbau eines Kontensystems im Unternehmen werden Mustervorschläge (Kontenrahmen) von Wirtschaftsverbänden oder Organisationen der steuerberatenden Berufe (z. B. DATEV) herangezogen.



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