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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Kreditrisiko(politik), Risikoabgeltung

Bzgl. der Kreditvergabeentscheidung und der Bereitschaft von Banken, gewisse Risiken zu übernehmen und den Ausfall eines Kredites in ihren Kalkül einzubeziehen, wurden unterschiedliche Hypothesen formuliert: Während mit der Risikoabgeltungshypothese unterstellt wird, dass Banken im Kreditgeschäft Einzelrisiken übernehmen und sich zum Ausgleich eine unternehmensspezif. Risikoprämie im Zinssatz vergüten lassen, beinhaltet die Risikonormierungshypothese, dass die Banken nicht das Prinzip verfolgen, erhöhte Kreditrisiken durch erhöhte, im Zins enthaltene Risikoprämien zu absorbieren, sondern Kreditselektion so vornehmen, dass sie sich nur bis zu einem bestimmten Risikoniveau zur Kreditvergabe bereit erklären. I. S. d. These übernehmen Banken im Kreditgeschäft zwar Einzelrisiken, aber nur insoweit, als die Ausfallgefahr eine bestimmte, allgemeingültige Norm nicht überschreitet, wobei diese Norm nicht durch die Höhe des Zinssatzes beeinflusst wird. Diese Risikonormierung wird teilw. noch schärfer gefasst und als Risikovermeidungsthese formuliert: Die Bank plant danach stets nur die Vergabe sicherer Kredite, und kein Risikozuschlag auf den Zins könnte so hoch sein, dass er eine ausreichende Sicherheit gegen den Verlust der bei dem Kreditnehmer zur Verfügung gestellten Zahlungsmittel bieten würde. In der Praxis werden von Banken kreditnehmerspezif. Zuschläge zum Zeitpunkt der Kreditvergabe üblicherw. nur begrenzt erhoben. Vielmehr achten Banken bei der Kreditvergabe primär auf die Einhaltung eines generell verlangten Niveaus zu stellender Sicherheiten. Intention ist hierbei, im Kreditgeschäft nicht nur Einzelkosten für die Informationsbeschaffung, sondern auch die Übernahme geplanter Einzelrisiken zu vermeiden. Ein solches Anspruchsniveau kommt auch in einem allgemein noch akzeptierten Verschuldungsgrad, bis zu dem Unternehmen zu marktüblichen Konditionen Fremdkapital aufnehmen können, zum Ausdruck. Als geplante Einzelrisiken sind in diesem Kontext solche Risiken zu verstehen, die von der Bank in ihren konkreten Umständen und in ihrer kausalen Entstehung auf den Einzelfall bezogen als potenziell erkannt werden, wobei sich für die Gefährdung des Kredits insg. eine positive Wahrscheinlichkeit ergibt. Geht man von einem solchen Begriffsverständnis aus, wird deutlich, dass Banken im Kreditgeschäft keine geplanten Einzelrisiken übernehmen. Davon ist Übernahme latenter Risiken zu unterscheiden. In Bezug auf ein einzelnes Kreditengagement lässt sich die Kalkulation einer Risikoprämie als Risikoabgeltung für akute Kreditrisiken nicht rechtfertigen.



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