Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Limit

Limit bedeutet Ober- oder Untergrenze. Beim Börsenhandel handelt es sich um die Preisober- oder Untergrenze, die der Kauf- oder Verkaufsinteressent seiner Bank oder dem Wertpapierhändler (Broker, Online-Broker) für den Kauf oder Verkauf von Aktien vorgibt. Sobald der Kurs das vorgegebene Limit erreicht, wird der Auftrag ausgeführt. Für die Beobachtung dieses Limits werden mitunter von der Bank oder dem Broker zusätzliche Entgelte verlangt. (engl.: Grenze) Ein Limit ist eine Begrenzung des Kurses, zu dem eine Bank im Auftrag ihres Kunden Wertpapiere kaufen oder verkaufen soll. Eine Limitorder ist somit ein spezieller Orderzusatz bei einem Kundenauftrag zum Kauf oder Verkauf von börsenmäßig gehandelten Marktgegenständen (Wertpapieren). Nennt ein Auftraggeber bei der Auftragserteilung (Ordererteilung) einen Preis (Kurs), der nicht überschritten werden darf, handelt es sich um ein Kauf-Limitorder (buy limit order). Nennt ein Auftraggeber bei der Ordererteilung einen Preis, der nicht unterschritten werden darf, handelt es sich um ein Verkauf-Limitorder (sell limit order). Durch eine Limit-Order stellt der Kunde sicher, dass dieser Kurs nicht zu seinem Nachteil über- bzw. unterschritten werden kann. Eine Limitierung von Aufträgen wird von Banken besonders bei marktengen Papieren und stark schwankenden Kursen empfohlen.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
LIMEAN
 
Limit für Marktpreisrisiken
 
Weitere Begriffe : Sparkassenleitungsstruktur | Wachstumsbranche | Stimmenfang
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.