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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Mietkauf

Eine Mischung zwischen Kauf- und Mietvertrag bei Gebrauchsgütern. Dabei wird ein Gegenstand zunächst gemietet. Nach Ablauf einer vereinbarten Zeit kann er durch Kauf in das Eigentum des Nutzers übergehen. Mietkauf ist dann eine besondere Form der Finanzierung. Sie kann sowohl im geschäftlichen als auch im privaten Bereich angewendet werden.

Beim Mietkauf wird das Objekt dem Kunden zunächst gegen Zahlung einer regelmäßig zu leistenden Miete überlassen. Überdies wird entweder von vornherein vereinbart oder zumindest die Möglichkeit geschaffen, dass der Kunde nach Ablauf der Mietzeit den Gegenstand erwirbt. Dabei werden die bisherigen Mietzahlungen beim Kauf angerechnet.

Der Mietkauf ist daher eine spezielle Form des Leasing. Grundsätzlich kann er für alle Gebrauchsgüter vereinbart werden. Bei Konsumgütern wird Mietkauf besonders häufig bei größeren und damit teueren Anschaffungen wie Fernsehgeräten, Waschmaschinen oder Autos vereinbart. Im geschäftlichen Bereich kann Mietkauf bei Investitionsgütern ebenso wie bei Gebäude angewendet werden. Er hilft Kapital zu sparen und erlaubt es dem Kunden, die endgültige Kaufentscheidung in die Zukunft zu verschieben.

Im privaten Bereich ist der Mietkauf eine Variante der Ratenzahlung; bei betrieblich genutzten Gegenständen bedeutet er nicht nur geringeren Kapitaleinsatz beim Kunden sondern hat meist auch steuerliche Vorteile.

Je nach Ausgestaltung des Mietvertrages kann das Objekt nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit aber auch ohne zusätzliche Zahlung oder gegen Erstattung eines Restwertes Eigentum des Mieters werden. Auch eine Verlängerung des Mietvertrages ist meist möglich. Weil bei den gemieteten Investitions- und Gebrauchsgütern wegen der zwischenzeitlichen Abnutzung oder der technischen Veralterung der Zeitwert beim Abschluss des Anschlussvertrages niedriger ist, gelten dafür in der Regel verringerte Mietzahlungen. Wenn ein späterer Kauf nicht fest vereinbart sondern nur möglich ist, kann der Gegenstand auch zurückgegeben werden.

Mietkauf hat daher aus der Sicht des Mieters mehrere Vorteile: Zunächst ist kein Kaufpreis fällig, sondern nur eine in ihrer Höhe überschaubare Miete. Dadurch wird beim Mieter weniger Kapital gebunden, bzw. er braucht keinen Kredit aufzunehmen. Die Miete ist aber nicht verloren, wenn für später ein Kauf geplant wird. Falls sich aber herausstellt, dass die gemietete Maschine oder Gebrauchsgegenstand nicht mehr gebraucht wird oder technisch überholt ist, kann das Mietobjekt zurückgegeben werden. Allerdings sind diese Vorteile nicht kostenlos zu haben. Der Vermieter wird sich das Risiko durch einen entsprechend festgesetzten Mietpreis vergüten lassen.



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