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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Welthandelskonferenz

(United Nations Conference an Trade and Development; UNCTAD) ständiges beratendes Organ der Vollversammlung der Vereinten Nationen mit Sitz in Genf. Gründung: Am 8.12.1962 berief die UN-Vollversammlung die 1. Welthandelskonferenz für März 1964 nach Genf ein; deren Empfehlungen über die institutionelle Einrichtung wurden von der UN-Vollversammlung am 30.12.1964 angenommen. Aufgaben: Förderung des Welthandels und der wirtschaftlichen Entwicklung durch Erarbeitung von Grundsätzen und Richtlinien, Koordinierung der Tätigkeit anderer UN-Institutionen und Harmonisierung der Handels- und - Entwicklungspolitik von Regierungen und regionalen Wirtschaftsgruppierungen. Die Aufgaben überschnitten sich lange Zeit mit denen des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT), und sie kollidierten mit diesen, da sich die UNCTAD lange als Vorkämpferin für Regulierung des Welthandels hervortat. Der nahezu institutionalisierte Konflikt zwischen Industrie- und Entwicklungsländern sowie zwischen Ost und West lähmte bis Anfang der 90er Jahre die UNCTAD. Erst der Zusammenbruch der Planwirtschaften und die Gründung der Welthandelsorganisation (WTO) gaben Anstöße zu inhaltlicher Neubesinnung, institutioneller Straffung und funktioneller Konzentration. Mitgliedschaft: Zugelassen sind alle Länder, die den UN, deren Sonderorganisationen oder der Internationalen Atomenergiebehörde aangehören. Ende 1995 hatte die UNCTAD 189 Mitglieder – alle UN-Mitgliedstaaten, dazu Schweiz, Tonga und der Vatikanstaat. Organe: Oberstes Gremium ist die Vollversammlung, der alle Mitgliedsländer angehören; sie tritt i.d.R. alle 4 Jahre zusammen. Ständiges Organ ist der Welthandels-und Entwicklungsrat (141 Mitgliedsländer), der normalerweise einmal jährlich tagt. Ihm unterstehen drei Kommissionen (Handel mit Waren, Dienstleistungen und Rohstoffen; Investitionen, Technologie und verwandte Finanzfragen; Unterneh- men, Erleichterung von Geschäften, und Entwicklung). Der Generalsekretär der UNCTAD wird auf Vorschlag des UN-Generalsekretärs von der UN-Vollversammlung bestellt. Hauptaktivitäten: Der Stimmblock der Entwicklungsländer konnte auf den früheren Welthandelskonferenzen eine Reihe von Beschlüssen durchsetzen, die allerdings nur den Charakter von Empfehlungen hatten und von denen auch nur wenige vollzogen wurden. a) 1964 (Genf): Diskussionsgrundlage: PREBISCH-Bericht.          Hauptergebnisse: Anregung zusätzlicher Internationaler Rohstoffabkommen; Zielgröße für die Entwicklungshilfe der Industrieländer: 1% vom Volkseinkommen. b) 1968 (Neu-Delhi): Empfehlungen an die Industrieländer, den Entwicklungsländern - Präferenzzölle für gewerbliche Halb- und Fertigwaren einzuräumen; neue Zielgröße für die Entwicklungshilfe: 1% vom Bruttosozialprodukt. c) 1972 (Santiago de Chile): Diskussionsgrundlage: PEARSON-Bericht; Aktionsprogramm für die 25 am wenigsten entwickelten Länder; Forderung nach Einsatz der Sonderziehungsrechte für Zwecke der Entwicklungshilfe (erhöhte Zuteilung; link) sowie Beteiligung an den Arbeiten zur Reform der internationalen Währungsordnung (Zwanziger-Ausschuß). d) 1976 (Nairobi): Im Mittelpunkt der Diskussion stand die Forderung der Entwicklungsländer nach einer Indexbindung ihrer Rohstoffexporte an die Importpreise für Industriegüter, die Errichtung eines integrierten Rohstoffprogramms, die Umschuldung ihrer Auslandsverbindlichkeiten und die Ausdehnung des 1%-Ziels auf die sozialistischen Länder. e) 1979 tagte die Vollversammlung in Manila, ohne zu wesentlichen Ergebnissen zu gelangen. t) 1983 (Belgrad): Seitens der entwickelten Länder sollten mindestens 0,15% des Bruttosozialprodukts den ärmsten Entwicklungsländern zugeführt werden. g) 1987 (Genf): Diskussionen über Erleichterungen der Umschuldung zugunsten hochverschuldeter Länder. h) Mit UNCTAD VIII (Cartagena 1992) und UNCTAD IX (Midrand 1996) wurden die grundlegenden Reformen in die Wege geleitet. UNCTAD versucht als zentrales Organ der Generalversammlung seither, ihrer Verantwortung für Handel und Entwicklung v.a. durch Analysen und technische Zusammenarbeit gerecht zu werden. Ein Rahmenprogramm für gemeinsame Aktivitäten von UNCTAD, WTO, Intemationalem Währungsfonds, Weltbank u.a. ist im Entstehen. UNCTAD X ist nach Bangkok (2000) einberufen. Literatur: Deutsche Bundesbank (1992a). Deutsche Bundesbank (April 1997). v. Baratta, M., Clauss, J.U. (1991)



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