Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Mindesteigenkapitalanforderungshöhe, Sicherheiten

Im IRB-Basisansatz werden Sicherheiten über eine Reduzierung der LGD angerechnet. Bei anerkannten finanziellen Sicherheiten wird die LGD für den abgesicherten Teil des Kredits auf 0% verringert. Der angepasste Wert der Sicherheit wird dabei nach den Regelungen des Standardansatzes bestimmt. Für die übrigen Sicherheiten erfolgt Absenkung der LGD bis 35% (bei Forderungsabtretung und Realsicherheiten) bzw. bis 40% (bei sonstigen Sicherheiten). Bei diesen Sicherheitenarten wird zusätzl. Übersicherung von 125% (Forderungsabtretung) bzw. 140% (Real- u.a. Sicherheiten) gefordert. Garantien und Kreditderivate werden (wie vorher) dadurch angerechnet, dass dem besicherten Kredit das (niedrigere) Risikogewicht des Garantiegebers zugeordnet wird (Substitutionsansatz). Beim Kreis der anerkennungsfähigen Sicherungsgeber werden anerkannt alle Staaten und Banken mit niedrigerem Risikogewicht als der Kreditnehmer sowie Nichtbanken ab Mindestrating von A- (bzw. bestimmter Höchst-PD im IRB-Basisansatz); weiter werden bestimmte staatliche Rückbürgschaften anerkannt. Sicherheiten und Garantien werden auch dann als Risiko mindernd berücksichtigt, wenn Laufzeitinkongruenz von zu Grunde liegendem Kredit und Sicherungsinstrument vorliegt. Das Ausmass der Risikominderung hängt dabei vom Verhältnis aus Restlaufzeit der Absicherung und der des Kredits ab. Die Absicherung muss eine ursprünglich Laufzeit von mind. 1 Jahr und eine Restlaufzeit von mind. 3 Monaten haben.



 
Weitere Begriffe : Hedge, antizipativer | sweating System | Effizienz, umweltpolitischer Maßnahmen
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.