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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Kreditderivat

Jüngste Entwicklung am Derivatemarkt in Form von an Finanzmärkten (OTC-)gehandelten Finanzinstrumenten bzw.-kontrakten, mittels deren die mit Darlehen, Anleihen o. a. Risikoaktiva bzw. Marktrisikopositionen verbundenen Kreditrisiken auf als Sicherungsgeber auftretende Parteien, das Kreditrisiko einer Basisforderung (Kredit) von einer Partei (Risikoverkäufer) auf eine andere (Risikokäufer bzw. -erwerber) gegen Zahlung von Zinsen oder Prämien übertragen wird. Dabei werden die ursprünglich Kreditbeziehungen der Sicherungsnehmer (Parteien, die die Kreditrisiken veräussern) weder verändert noch neu begründet. Das Entstehen von Kreditderivaten ist mit einer Neudefinition des Risikobegriffs verbunden, denn das Kreditrisiko kann durch ihre Existenz in seine einzelnen Bestandteile aufgeteilt werden. Sie machen möglich, die Risikobestandteile eines Kredits separat zu handeln und so das Gesamt(kredit-)risiko zu gestalten. Kreditderivate unterscheiden sich von anderen, traditionellen Formen der Übertragung von Kreditrisiken wie Gewährleistungen oder dingliche Besicherung dadurch, dass Erstere als Derivate üblicherw. 1. mit standardisierten Rahmenverträgen abgeschlossen werden, 2. laufende Marktbewertung haben, 3. spezif. Risikocontrolling und -management unterliegen, 4. bei der Inanspruchnahme des Sicherungsgebers aus dem Kreditderivat nicht unmittelbar eine Forderung gegenüber dem Schuldner der zu Grunde liegenden Position begründen. Kreditderivate sind Instrumente des Kredit(portfolio)managements von Banken, bei denen ihr Marktwert aus Bonitätscharakteristika und -Veränderungen von Kreditnehmern als Underlying abgeleitet wird, d. h. er ist somit auf schuldnerspezif. Merkmale und nicht auf Marktgrössen wie bei herkömmlichen Derivaten bezogen. Kreditderivate sind weit überwiegend Offbalancesheet-Finanzinstrumente, die es einem Sicherungsnehmer möglich machen, das Kreditrisiko eines in seinem Portfoliobestand enthaltenen Kredits auf einen Sicherungsgeber zu transferieren, ohne ihn zugleich an diesen veräussern zu müssen. Umgekehrt übernimmt der Sicherungsgeber das Kreditrisiko des Darlehens, das er nicht tatsächl. kauft, und auch das Kontrahentenrisiko des Sicherungsnehmers. Über Kreditderivate können Banken sowohl Risiko erwerben wie auch vermindern bzw. eliminieren; auch geben Kreditderivate die Möglichkeit, vorhandene Risiken in Markt- und Kreditrisiken zu trennen und die einzelne Kreditrisikoart getrennt am Markt zu handeln. Marktfähigkeit der Kreditderivate erfordert hohes Mass an Standardisierung. Dazu trägt u.a. Verwendung von Musterrahmenverträgen der International Swap and Derivatives Association (ISDA) bei. Zudem definieren Kreditderivate die Höhe der Ausgleichszahlung unabhängig vom tatsächl. Schaden, den ein Sicherungsnehmer erleidet, sodass individuelle Schadensprüfung entfällt; der Sicherungsnehmer muss das Refe-renzaktivum auch nicht besitzen. Instrumentenvielfalt modernen Kreditrisikotransfers resultiert aus der Möglichkeit, Risiken nicht nur zu isolieren, sondern neu zusammenzustellen und damit die Risikostruktur eines Ak-tivums zu verändern. Verbriefungen nutzen Kreditderivate zwar als Instrumente zur Weiterreichung des Kreditrisikos, stellen aber eigenständige Marktsegmente dar. Über Kreditderivate können synthetische Offbalance-Positionen hergestellt und modifiziert werden, ohne in dem zu Grunde liegenden Onbalance-Underlying (-Basiswert) Positionen zu errichten oder zu liquidieren. Anders als durch herkömmliche Zinsderivative können Bonitätsrisiken direkt gehandelt werden. In erster Linie wird versucht, unsystematische Risiken zu eliminieren, indem Hedgingpositionen gegen Kredit- und Kontrahentenrisiken von Basiswerten aufgebaut werden. Der Risikokäufer leistet bei Eintreten eines vorher definierten Ereignisses (Event wie Nichterfüllung, Insolvenz, Ratingdowngra-ding) an den Risikoverkäufer eine Ausgleichszahlung oder gleicht Marktwertverschlechterungen der Basisforderung während der Laufzeit des Kontrakts aus. Der Risikoverkäufer trägt den Verlust aus der Forderung; gleichzeitig gleicht ihm die Ausgleichszahlung des Risikoerwerbers diesen Verlust ganz oder teilw. aus.



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