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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Minusankündigung

Ankündigung des Kursmaklers vor Feststellung des Einheitskurses an die Händler, dass sich der Kurs auf der Basis der vorliegenden Aufträge voraussichtlich beträchtlich ändern wird. Die Händler können dann noch reagieren, was wiederum zu einem geringeren Kursausschlag führen kann. Bei Ausschlägen nach oben macht der Makler eine Plusankündigung. Ein einfaches Minus wird bei einer Veränderung von 1,5 - 3 % des Nennwertes bei Rentenwerten, 5 - 10 % des Kurswertes vom Vortag bei Aktien an der Kurstafel angebracht. Ein Doppelminus ergibt sich bei mehr als 3 % bei Rentenwerten und mehr als 10 - 20 % bei Aktien. Bei Aktien wird bei Ausschlägen von mehr als 20 % ein Dreifachminus angekündigt.



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