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Negoziierungs-Akkreditiv

Bei einem durch Negoziierung benutzbar gestellten Akkreditiv erteilt die Akkreditivbank der im Akkreditiv benannten Bank bzw. jeder Bank («negotiable with any bank») den Auftrag oder die Ermächtigung, die Akkreditivdokumente anzukaufen (zu negoziieren). Dem Begünstigten wird von der negoziierenden Bank mit der Negoziierung der diskontierte Dokumentenwert bis zur Anschaffung der Deckung zur Verfügung gestellt.



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