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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Rechte der Hauptversammlung der AG

Die Hauptversammlung (HV) beschließt in den, im Gesetz und in der Satzung, ausdrücklich bestimmten Fällen namentlich über: Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrats, soweit sie nicht in den Aufsichtsrat zu entsenden oder als Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer nach dem Mitbestimmungsergänzungsgesetz zu wählen sind; Verwendung des Bilanzgewinns; Entlastung der Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats; Bestellung der Abschlussprüfer; Satzungsänderungen; Maßnahmen der Kapitalbeschaffung oder Kapitalherabsetzung; Bestellung von Prüfern zur Prüfung von Vorgängen bei Gründung oder Geschäftsführung; Auflösung der AG. Über Fragen der Geschäftsführung kann die HV nur entscheiden, wenn der Vorstand es verlangt.



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