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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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refinanzierungsfähige Kreditsicherheiten im Eurosystem

Für das Kreditgeschäft der NZB bestimmt die Satzung des ESZB, dass ausreichend Sicherheiten zu stellen sind. Die refinanzierungsfähigen Kreditsicherheiten für die Kreditgeschäfte des Eurosystems umfassen ein breites Spektrum hochwertiger, auf Euro lautender Sicherheiten. Sie wurden zunächst in 2 Kategorien unterteilt: Kategorie-1-Sicherheiten, d.h. Anleihen von öffentlichen Emittenten, Banken oder Unternehmen, die einheitliche, von der EZB festgelegte Zulassungskriterien erfüllen, und Kategorie-2-Sicherheiten, zu denen nicht marktfähige Schuldtitel (in Deutschland Kreditforderungen und Handelswechsel) zählten. 2002 hat der EZB-Rat beschlossen, das 2-Kategoriensystem schrittw. durch ein einheitliches Sicherheitenverzeichnis zu ersetzen; 2004 wurde bekannt gemacht, dass der EZB-Rat sich auf die Aufnahme von Kreditforderungen (und gleichzeitig den Ausschluss von Aktien) in die einheitliche Sicherheitenliste (Singlelist) verständigt hatte. Mit diesem Beschluss ist nach Darstellung der EZB erhebliches Ausweiten der Sicherheitenbasis möglich. Er trägt insb. auch den Ausgangsbedingungen des deutschen Bankensystems Rechnung und steht im Übrigen in der Tradition des deutschen Zentralbankwesens, auch Schuldtitel gegenüber Wirtschaftsunternehmen für die Zentralbankkreditgewährung zu nutzen (bis zur EWU Rediskontkredit). Kreditinstituten verschafft die Einbeziehung von Kreditforderungen eine grössere Verfügbarkeit ihres Wertpapierbestands für Sicherungszwecke im Geldhandel und Zahlungsverkehr. Das schrittw. Verfahren wird ab 2007 aufgenommen und soll 2012 vollendet sein. Um die potenziell refinanzierungsfähigen Sicherheiten zu ermitteln, hat das Eurosystem ein besonderes Verfahren entwickelt. Danach müssen lt. EZB die NZB der EZB die an ihren jeweiligen nationalen Märkten notierten Sicherheiten melden. Die Führung und Veröffentlichung des Gesamtverzeichnisses der für Kreditgeschäfte zugelassenen Sicherheiten geschieht zentral bei der EZB, die eine Datenbank der refinanzierungsfähigen Sicherheiten unterhält. Zur Führung dieser Datenbank gehört, dass die Daten im wöchentlichen Rhythmus erhoben und allen Interessenten zugänglich gemacht werden. Angesichts der häufigen Aktualisierungen und der sehr grossen Zahl potenzieller Nutzer dieses Verzeichnisses ist es auf der Internetseite der EZB öffentlich zugänglich. einheitliches Verzeichnis im Sicherheitenrahmen des Eurosystems, Sicherheitenpolitik des Eurosystems, Kreditforderungen als Kreditsicherheiten im Eurosystem.



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refinanzierungsfähige Sicherheiten bei der Deutschen Bundesbank
 
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