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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Rentenversicherungs-Nachhaltigkeitsgesetz / Nachhaltigkeitsfaktor

Hinter dem Wortungetüm "Rentenversicherungs-Nachhaltigkeitsgesetz" steckt die Änderung der Rentenanpassungsformel, neue Regelungen zur Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit und eine geringere Berücksichtigung von Ausbildungszeiten bei der Berechnung der Rente.

Die Rentenanpassungsformel wurde durch den Nachhaltigkeitsfaktor ergänzt. Das klingt wenig folgenreich, die Änderung gehört aber zu den bedeutendsten Rentenreformen. Dieser Faktor bewirkt, dass Veränderungen des zahlenmäßigen Verhältnisses von Rentnern zu Beitragszahlern die Höhe der Rentenanpassung beeinflusst. Da immer mehr Rentnern immer weniger Beitragszahlern gegenüberstehen, wird das Rentenniveau (das Verhältnis von Rente zu Einkommen) durch die gedämpfte Rentenanpassung sinken. Wohlgemerkt können die Renten nicht sinken, aber sie werden künftig langsamer steigen als die Löhne der Beschäftigten. Die Folge: Die Lücke, die der Nachhaltigkeitsfaktor reißt, müssen Sie ausgleichen - sei es durch eine private oder betriebliche Altersvorsorge. Durch die Einführung des Nachhaltigkeitsfaktors sollen die Rentenbeiträge bis 2030 nicht über 22 Prozent steigen.

Weitere Einschnitte zeitigte das Gesetz für ältere Arbeitnehmer, die entweder aufgrund von Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit verfrüht Rente beziehen wollten. Die Altersgrenze wird vom 60. auf das 63. Lebensjahr angehoben.

Bislang wurden drei Jahre der Schul- oder Hochschulausbildung nach dem 17. Lebensjahr rentensteigernd angerechnet. Das gilt nun nicht mehr für Versicherte, die vom ersten Januar 2009 an in die Rente gehen. Fachschulzeiten und Zeiten der Teilnahme an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen bleiben von dieser Kürzung ausgenommen. Für Versicherte, die zwischen dem ersten Januar 2005 und dem 31. Dezember 2008 in die Rente gehen, gilt eine stufenweise Übergangsregelung. Der Wegfall kann künftigen Rentnern bis zu 59 Euro kosten.

Wird nach der Ausbildung ein Job gefunden, ist die Bezahlung meist niedrig. Damit fallen die Beiträge zur Rentenversicherung entsprechend gering aus. Deswegen fand bislang eine pauschale Höherbewertung der niedrigen Beiträge statt. Damit macht das Rentenversicherungs-Nachhaltigkeitsgesetz Schluss: Von 2009 an gibt es keine Höherbewertung mehr.



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