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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Risikomanagement bei Pfandbriefbanken

Eine Pfandbriefbank muss nach PfandbrG für ihr Pfandbriefgeschäft über ein geeignetes Risikomanagementsystem verfügen. Das System hat die Identifizierung, Beurteilung, Steuerung und Überwachung sämtlicher damit verbundener Risiken, wie insb. Adressenausfall-, Zinsände-rungs-, Währungs- sowie sonstiger Marktpreis-, opera-tioneller und Liquiditätsrisiken sicherzustellen. Darüber hinaus muss 1. die Konzentration von Risiken anhand eines Limitsystems begrenzt werden; 2. ein Verfahren vorgehalten werden, das bei starker Erhöhung des Risikos die Risikorückführung sicherstellt; das Verfahren muss die frühzeitige Information der Entscheidungsträger beinhalten; 3. das Risikomanagementsystem kurzfristig an sich ändernde Bedingungen angepasst sowie zu-mind. jährlich einer Überprüfung unterzogen werden; 4. ein gem. dieser Vorschrift erstellter Risikoreport dem Vorstand in angemessenen Zeitabständen, mind. vierteljährlich, vorgelegt werden. Das Risikomanagementsys-tem ist ausführlich und nachvollziehbar zu dokumentieren. Vor Aufnahme von Geschäften in neuen Produkten, Geschäftsarten oder auf neuen Märkten hat die Pfand-briefbank eine umfassende Analyse der damit einhergehenden Risiken und der daraus resultierenden Erfordernisse an das Risikomanagementsystem vorzunehmen und zu dokumentieren. Bis zum Erwerb einer gefestigten Expertise sollen diese Geschäfte nur in angemessenem Rahmen in Deckung genommen werden. Der Nachweis einer gefestigten Expertise ist ausführlich schriftlich darzulegen.



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