Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

S&P-Index

Wenn vom "S&P-Index" gesprochen wird, ist in der Regel der Aktienindex S&P 500 gemeint. Dieser wird von der Rating-Agentur Standard and PoorŽs (S&P) erstellt und zählt neben dem Dow Jones zu den am häufigsten herangezogenen Vergleichsmaßstäben für die Beurteilung des US-amerikanischen Aktienmarktes. Daneben hat S&P aber noch weitere Indizes entwickelt.

Der S&P 500 ist einer der am breitesten angelegten Aktienindizes des amerikanischen Wertpapiermarktes und umfasst 500 Werte, ausschließlich von US-amerikanischen Unternehmen. Von den 500 Unternehmenstiteln sind 400 aus der Industrie, jeweils 40 aus der Versorgungs- und der Finanzbranche sowie 20 Werte von Transportunternehmen. Die Geschichte des S&P 500-Index reicht bis in das Jahr 1923 zurück. Aber erst im Jahr 1957 wurde die Zahl der Titel auf den heutigen Stand von 500 erhöht.

Der S&P 500-Index zählt zu den am häufigsten herangezogenen Vergleichsmaßstäben zur Beurteilung des amerikanischen Aktienmarktes. Im Gegensatz zum Dow Jones ist der S&P 500 nach dem Wert der umlaufenden Aktien der Gesellschaft gewichtet. Er gilt als ein sehr geeignetes Maß für einen Überblick über den gesamten US-Kapitalmarkt. Die zehn größten Unternehmen machen fast ein Viertel des Gesamtindexes aus. Dazu zählen Konzerne wie General Electric, Microsoft, Pfizer, Exxon Mobil oder Wal-Mart.

Der S&P 500-Index wird von einem so genannten Index-Komitee erstellt. In diesem Gremium sitzen Analysten und Börsenexperten, die sich turnusgemäß treffen und die Ergebnisse ihrer Arbeit und Einschätzungen auch auf der Internetseite der Rating-Agentur (www.standardandpoors.com) publizieren. Dieses Komitee orientiert bei der Aufnahme oder der Herausnahme von Werten an speziellen Richtlinien.

Für die Aufnahme in den S&P 500 muss es sich bei der Aktiengesellschaft um ein US-amerikanisches Unternehmen handeln. Um festzustellen, ob es sich tatsächlich um eine US-Gesellschaft handelt, schauen die Komiteemitglieder beispielsweise auf die Orte der Geschäfte, die Unternehmensstruktur, Bilanzierungsstandards oder die Notierung an Börsen. Außerdem muss die Marktkapitalisierung, die sich durch Multiplikation der umlaufenden Stücke mit dem Aktienkurs ergibt, mehr als 3 Milliarden US-Dollar betragen. Allerdings wird das Kriterium der Mindesthöhe der Marktkapitalisierung von Zeit zu Zeit überprüft und an die aktuellen Marktbedingungen angepasst. Außerdem wird die Rentabilität des Unternehmens begutachtet, die Liquidität sowie der Streubesitz, der mindestens 50 Prozent betragen soll. Wichtig ist zudem die Repräsentativität des Titels für die betreffende Branche.

Ebenso wie für die Aufnahme gibt es auch Kriterien für den Ausschluss. Das gilt etwa für Unternehmen, die geltende Bestimmungen oder Kriterien für die Aufnahme verletzt haben. Gleiches gilt für Gesellschaften, die sich im Stadium eines Zusammenschlusses oder Aufkaufs befinden oder in einer besonderen Strukturierungsphase sind, so dass die Aufnahmehürden nicht mehr genommen werden könnten.

Auf den S&P 500 gibt es auch einen Future. Viele Investoren berücksichtigen ihn, um sich vorbörslich über die Eröffnungstendenzen an der Wall Street zu informieren und verwenden ihn als Entscheidungshilfe für eigene Käufe oder Verkäufe.

Neben dem S&P 500-Index hat die Rating-Agentur S&P zahlreiche weitere Indizes entwickelt. So gibt es beispielsweise den enger gefassten S&P 100, der 100 ausgewählte Werte enthält. Der S&P 500 selbst repräsentiert zugleich die US-amerikanische Komponente für den S&P Global 1200-Index. Zudem gibt beispielsweise den S&P Europa 350, den S&P Lateinamerika 40 oder den S&P Asien 50.

Internet: www.standardandpoors.com.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
RVO-Kassen
 
S-R-Gesetz
 
Weitere Begriffe : Gemeiner Wert | Eurosystem, Risikokontrolle bei Sicherheiten | Synthetic-Mortgagedbacked-Securitization
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.