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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Samstagsarbeit

Wenn in der sozialpolitischen Diskussion von Samstagsarbeit gesprochen wird, ist damit in der Regel die Forderung gemeint, den Samstag wieder zu einem regulären Arbeitstag zu machen. Dies ist allerdings nicht mit einer Forderung nach Abschaffung der 5-Tage-Woche gleichzusetzen.

Eine Einbeziehung des Samstag in die Regelarbeitszeit bedeutet nicht automatisch, dass alle Arbeitnehmer wieder an sechs Tagen in der Woche am Arbeitsplatz sein müssen. Mit der Forderung nach Samstagsarbeit wird vor allem das Ziel verfolgt, die Laufzeiten von Maschinen und Anlagen zu verlängern sowie Service-Abteilungen an sechs Tagen in der Woche offen halten zu können. Durch entsprechend gestaltete Arbeits- und Schichtpläne muss dann dafür gesorgt werden, dass die davon betroffenen Arbeitnehmer anstelle des Samstag an einem anderen Tag in der Woche frei haben. Überdies ist es möglich, die Arbeitspläne so zu gestalten, dass der einzelne Arbeitnehmer nur an einigen Samstagen im Monat arbeiten muss. In vielen Fällen werden auch zusätzliche Mitarbeiter eingestellt, die nur Samstags kommen und an den übrigen Wochentagen zum Beispiel ihren familiären Verpflichtungen nachgehen, studieren oder eine andere Beschäftigung haben. Die Samstagsarbeit wird in allen diesen Fällen allerdings nicht als Mehrarbeit bezahlt.

Hinter der Forderung nach regulärer Samstagsarbeit steht neben längeren Nutzungszeiten oft auch die Bestrebung, zu einer den wechselnden Nachfragesituationen besser angepassten Einteilung der Betriebs- und Öffnungszeiten zu kommen. Gleichzeitig soll eine Senkung der Arbeitskosten erreicht werden. Wenn der Samstag Regelarbeitstag ist, entfällt für die Unternehmen nämlich der andernfalls zu zahlende Zuschlag für Mehrarbeit bzw. für Überstunden. Befürworter der Samstagsarbeit weisen überdies darauf hin, dass dadurch der Arbeitsmarkt entlastet werden könnte. Da die betriebliche Arbeitszeit verlängert wird und daher regelmäßig über die vom Tarifvertrag festgelegte persönliche Arbeitszeit des einzelnen Arbeiters oder Angestellten hinaus geht, müssen von den Unternehmen zusätzliche Mitarbeiter eingestellt werden. Das ist für sie im allgemeinen auch kostengünstiger, als für regelmäßige Mehrarbeit Überstundenzuschläge zu zahlen.

Die geltenden Tarifverträge erlauben vielfach bereits Samstagsarbeit. Sie beweisen nach Ansicht der Befürworter von Samstagsarbeit, dass durchaus Regelungen möglich sind, von denen sowohl das Unternehmen als auch die Beschäftigten profitieren. Allerdings müssen dann mit den zuständigen Betriebsräten entsprechende Vereinbarungen abgeschlossen werden. Die Fragen der Arbeitszeitregelung unterliegen der Mitbestimmung durch den Betriebsrat oder Personalrat. Vor allem die Gewerkschaften lehnen den Samstag als regulären Arbeitstag im allgemeinen ab. Sie wollen ihn nur in Ausnahmefällen - zum Beispiel bei einer unerwartet starken Nachfrage - zulassen. Das bedeutet, dass dann auch entsprechende Zuschläge für Mehrarbeit zu zahlen sind.



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