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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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sozialistische Bankensysteme

Bankensysteme der Zentralverwaltungswirtschaft. Die sozialistischen Bankensysteme unterscheiden sich sowohl im Hinblick auf ihre Struktur als auch in den anders gelagerten Funktionen der Banken stark von den Bankensystemen in Marktwirtschaften. Hierbei ist wesentlich, welche Rolle die Klassiker des Marxismus/Leninismus den Banken im Rahmen der (sozialistischen) Volkswirtschaft zugedacht hatten: Bereits im Kommunistischen Manifest wird das Postulat der »Zentralisation des Kredits in den Händen des Staates durch eine Nationalbank mit Staatskapital und ausschliesslichem Monopol« aufgestellt. Gerade diese Forderung ist immer wieder auch von Lenin betont worden; auch die Notwendigkeit einer allumfassenden Staatsbank für den Aufbau einer sozialistischen Gesellschaft wurde von ihm herausgestellt. Es ist für das Bank- und Kreditwesen in sozialistischen Ländern in den meisten Fällen typisch, was Lenin 1917 umriss: »Ohne die Grossbanken wäre der Sozialismus nicht zu verwirklichen. Die Grossbanken sind jener Staatsapparat, den wir für die Verwirklichung des Sozialismus brauchen und den wir vom Kapitalismus fertig übernehmen. Eine einheitliche Staatsbank allergrössten Umfangs mit Zweigstellen in jedem Amtsbezirk, bei jeder Fabrik - das ist schon zu neun Zehnteln ein sozialistischer Apparat. Das bedeutet eine gesamtstaatliche Buchführung, eine gesamtstaatliche Rechnungsführung über die Produktion und die Verteilung der Produkte, das ist sozusagen ein Gerippe der sozialistischen Gesellschaft«. Solche Ansätze wurden in sozialistischen Staaten weitgehend verwirklicht, haben sich in der Auflösungsepoche des Ostblocks und der langsamen Annäherung an das marktwirtschaftliche System aber teilw. bzw. völlig geändert in Richtung marktwirtschaftlicher Bankensysteme. Als Hauptaufgaben des Bankensystems in der Zentralplanwirtschaft lassen sich Ver-teilungs-, Kontroll- und Stimulierungsfunktionen unterscheiden: Die Banken verteilen das Volkseinkommen gem. der staatlichen monetären Planung, indem sie gesteuert Kredite vergeben, überwachen die wirtschaftliche Produktions- und Verwaltungstätigkeit und kontrollieren im Rahmen des Planungs- und Leitungssystems des Staates deren Effizienz. Dabei soll nicht nur die Einhaltung der Planziele überwacht, sondern auch in den Ablauf des sozialistischen Wirtschaftsprozesses eingegriffen werden, um eine Aktivierung der volkswirtschaftlichen Reserven und eine Steigerung der gesamtwirtschaftlichen Produktivität zu initiieren. Die für sämtliche Betriebe geltende Kontoführungspflicht beinhaltet, dass die freien Zahlungsmittel auf Konten bei den jeweils zuständigen Banken zu halten sind, wobei den Betrieben durch Richtlinien vorgeschrieben wird, wo und wie die Geldmittel zu platzieren sind. Die Kreditfinanzierung der Wirtschaft erfolgt entspr. einem Kreditplan mit weitgehend fixierten Konditionen, ist also nicht abhängig von der Bonität der Kredit nachfragenden Betriebe. Es existiert kein allgemeiner, freier Geld- und Kapitalmarkt, da Kredit und Zins keine Steuerungsfunktion - i.S.d. Allokationsprin-zips - ausüben, sondern Instrumente der zentralen staatlichen Volkswirtschaftsplanung sind. Die Regulierung des Notenumlaufs und die Kreditvergabe erfolgen ausschl. nach Massgabe der durch den volkswirtschaftlichen Gesamtplan vorgegebenen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Ziele. Dieses Verfahren unterscheidet sich also in wesentlichem Masse von der Geld- und Kreditpolitik innerhalb einer Marktwirtschaft, in der eine der wesentlichen Funktionen des Bankwesens darin besteht, das Geldangebot den vom Markt ermittelten investiven Verwendungsmöglichkeiten zuzuführen. Die Tatsache, dass bei der technischen Ausgestaltung und vor allem bei der Bezeichnung etlicher Bankoperationen z.T. Ähnlichkeiten bestehen, darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass es sich hierbei überwiegend um Übereinstimmungen formaler Natur handelt, hinter denen sich grundsätzliche materielle Divergenzen verbergen.



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