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Spin-off - (Ausgründung)

 
   
In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Herausnahme eines Teilbereiches aus einem Unternehmen bei gleichzeitiger Gründung einer neuen Gesellschaft, in die der ausgelagerte Teil eingebracht wird. Wird ein Betriebsteil ausgelagert, weil seine Produkte nicht mehr zum Profil des Stammunternehmens passen, oder gründen Beschäftigte des Stammbetriebs ein neues Unternehmen, das nicht als Zulieferbetrieb geplant ist, handelt es sich um ein Spin-off (Ausgründung“). Ausgründungen dienen auch häufig der Vorbereitung von Kapazitätsabbaumaßnahmen. Arbeitsplatzabbau oder Fusionen. >Sanierung  

 

 
   

 

 
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Weitere Begriffe : Technischer Überwachungsverein (TÜV) | Akkreditiv | Vermögenssteuer
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