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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Fusion

Fusion ist der Zusammenschluss von zwei oder mehreren zuvor selbständigen Unternehmen zu einer Gesellschaft. Abhängig davon, ob die Unternehmen auf demselben oder unterschiedlichen Märkten oder auf verschiedenen Produktionsstufen tätig sind, wird zwischen horizontalen, vertikalen und konglomeraten (diagonalen) Fusionen unterschieden.

Durch die Fusion von vormals selbständigen Unternehmen entsteht ein neues. Zweck des Zusammenschlusses können sein:

  • die Vergrößerung der Marktmacht,
  • die Zusammenlegung nicht ausreichend ausgelasteter Produktionsbetriebe,
  • der Erwerb oder die Kombination von Know How (Synergieeffekte),
  • die Vermeidung von Parallelforschung,
  • gemeinsame Entwicklung neuer Produkte und Verfahren.

Meist werden mehrere dieser Ziele gleichzeitig verfolgt. Die Unternehmen können dabei vor dem Zusammenschluss (oder einer feindlichen Übernahme) auf demselben Markt als Wettbewerber aufgetreten oder auch auf unterschiedlichen Märkten tätig gewesen sein. Je nach Ausgangslage vor dem Zusammenschluss unterscheidet man zwischen horizontalen, vertikalen und konglomeraten (diagonale) Fusionen.

Eine Sonderform der Fusion sind so genannte Gemeinschaftsunternehmen. Darunter sind gemeinsame Tochterunternehmen von zwei oder mehreren Unternehmen zu verstehen. Solche Gemeinschaftsunternehmen werden oft zur Realisierung bestimmter gemeinsamer Projekte gegründet.

Die Problematik von Fusionen liegt vor allem im Bereich des Wettbewerbs. Schließen sich Unternehmen zusammen, die in einem Markt tätig sind, in dem nur wenige Unternehmen miteinander im Wettbewerb stehen, so kann dies dazu führen, dass ein Monopol entsteht oder das fusionierte Unternehmen gegenüber den verbleibenden Mitbewerbern eine übermächtige Position aufbaut. Aus diesem Grund werden Fusionen in Deutschland bzw. in der Europäischen Union von Kartellbehörden ebenso überwacht wie die Bildung von Kartellen. Die Wirksamkeit der Kontrollen ist aber sehr umstritten. Die Regelungen bezüglich der Fusionskontrolle sind in der Bundesrepublik im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) festgelegt.

Abhängig davon, ob es sich um eine horizontale, vertikale oder konglomerate Fusion handelt, drohen unterschiedliche Gefahren für den Wettbewerb.

Gefahren bei

  • horizontalen Fusionen: Kommt es aufgrund von horizontalen Fusionen zu einer Konzentration weniger Unternehmen auf demselben Markt, so kann die Folge sein, dass die verbleibenden Unternehmen untereinander Preisabsprachen treffen. Es kann auch sein, dass das durch eine Fusion entstandene Unternehmen im Vergleich zu den anderen Unternehmen am Markt so groß wird, dass die Konkurrenten zu keinem echten Wettbewerb mit dem Konzern mehr fähig sind und daher nur noch den Aktionen des großen Unternehmens (der dann zum Preisführer wird) folgen. Für die Nachfrager kann eine solche Wettbewerbsbeschränkung negative Folgen haben, da oft überhöhte Preise und Kosten sowie eine nachlassende Qualität daraus resultieren. Zudem werden die Unternehmen nicht mehr so viel Geld in Forschung und Entwicklung sowie in die Verbesserung ihrer Produkte und Dienstleistungen investieren. Dem Markt fehlt die Kontrolle und der Ansporn des Wettbewerbs.
  • vertikalen Fusionen: Eine Gefahr für den Wettbewerb kann beispielsweise entstehen, wenn ein Unternehmen, das auf einem Markt eine sehr starke Position hat - also entsprechend groß und finanzkräftig ist - mit einem Unternehmen auf einem anderen Markt fusioniert. Das Unternehmen kann seine finanzielle Macht dazu nutzen, die anderen Unternehmen auf dem Markt zu bekämpfen und dadurch den Wettbewerb auszuschalten. Man spricht hier von der Hebelwirkung einer solchen Fusion. Eine andere Möglichkeit ist, dass ein Produzent beispielsweise mit einem Rohstofflieferanten fusioniert und anschließend den Mittbewerbern auf dem eigenen Markt die Rohstoffbelieferung verweigert oder von ihnen dafür überhöhte Preise verlangt.
  • konglomeraten Fusionen: Auch hier liegt die Gefahr darin, dass ein entstehendes Großunternehmen seine wirtschaftliche Macht gegenüber kleineren Unternehmen nutzt und dadurch der Wettbewerb zum Erliegen kommt. So hat ein diversifiziertes Großunternehmen beispielsweise die Möglichkeit der Mischkalkulation: Es kann Verluste bei einem Produkt durch Gewinne bei einem anderen Produkt ausgleichen. Es kann dann z.B. auf einem Markt die Preise seiner Produkte unter die Preise seiner Konkurrenten senken, obwohl auch bei ihm dadurch Verluste entstehen. Die Konkurrenten, die keine Mischkalkulation betreiben können, werden so aus dem Markt gedrängt. Hat das Unternehmen seine Konkurrenten zur Aufgabe gezwungen, kann es seine Preise wieder anheben. Da es keine Konkurrenten mehr hat, bei denen die Nachfrager die Produkte billiger kaufen können, sind sie ihm weitgehend ausgeliefert und müssen überhöhte Forderungen akzeptieren. Diversifizierte Großunternehmen haben zusätzlich Kostenvorteile bei der Kreditaufnahmen bei Banken oder beim Abschluss von Versicherungen, weil sie auf Grund ihrer beherrschenden Marktstellung bessere Sicherheiten bieten können.



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