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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Monopol

Das Monopol ist eine Marktform, bei der nur ein Anbieter den Nachfragern nach seinem Produkt oder seiner Dienstleistung gegenübersteht. Wenn es als Ersatz für den Wettbewerb keine staatliche Kontrolle gibt, besteht die Gefahr, dass der Monopolist seine Marktmacht auf Kosten der Konsumenten ausnutzt. Es gibt natürliche, rechtliche und wirtschaftliche Monopole.

In der Regel wird die Monopolsituation mit der vollständigen Konkurrenz verglichen, bei der keiner der vielen kleinen Anbieter wegen des starken Wettbewerbs Einfluss auf den Marktpreis nehmen kann. In einer Monopolsituation dagegen gibt es nur einen Anbieter. Dadurch, dass er keinen direkten Konkurrenten hat, kann er Preise und Mengen seiner Produkte zu seinen Gunsten festsetzen. Anders als bei einem Kartell braucht der Monopolist seine Strategie der Marktbeherrschung nicht mit anderen abzustimmen. Da die Gefahr besteht, dass der Monopolist seine Machtposition missbraucht, muss die Wirtschaftspolitik Monopole entweder verhindern oder einer strengen Missbrauchsaufsicht unterwerfen. Missbrauch kann sich einerseits darin ausdrücken, dass der Monopolist zu hohe Preise für seine Produkte verlangt und/oder zu geringe Mengen davon anbietet. Durch die fehlende Konkurrenz wird das monopolistische Unternehmen auch nicht gezwungen, seine Produkte ständig zu verbessern oder neue Produkte auf dem Markt zu bringen. Die Qualität ist daher in einer Monopolsituation im allgemeinen geringer als bei funktionierendem Wettbewerb. Weil der Druck der Konkurrenz fehlt, kann ein Monopolist auch Rationalisierungen und technische Fortschritte in der Produktion verzögern. Es lassen sich drei Arten von Monopolen unterscheiden:

I. Natürliche Monopole

Natürliche Monopole entstehen dadurch, dass nur ein Unternehmen Rechte an einem Rohstoff besitzt oder dadurch, dass Unternehmen verschiedener Wirtschaftszweige nur von einer bestimmten Größe an rentabel wirtschaften können. Ein Beispiel hierfür könnte eine Erdgasgesellschaft sein, der sehr hohe Fixkosten durch den Aufbau und das Betreiben der Gasleitungen entstehen, während die variablen Kosten für das Durchpumpen des Erdgases vergleichsweise gering sind.

II. Rechtliche Monopole

1. Staatliche Monopole: Heute besitzt der Staat kaum noch Monopole. Er hatte aber in vielen Ländern früher das Recht zum ausschließlichen Handel mit bestimmten Gütern des täglichen Bedarfs (wie Salz, Zündwaren, Branntwein). Heute besitzt der Bund noch das Branntweinmonopol, während das Postmonopol schrittweise aufgehoben wurde. Letzteres ist inzwischen weitgehend auf die Beförderung von Briefen beschränkt. Bei der Telekom ist das Netzmonopol für Ferngespräche ebenfalls schrittweise aufgehoben worden. Beim Mobilfunk gibt es kein Monopol mehr.

2. Gesetzliche Monopole: Gesetzlich geschützte Monopole entstehen zum Beispiel durch Vergabe von Patenten, durch Marken- oder Musterschutz. In der Regel sind diese Exklusivrechte zeitlich begrenzt. Gesetzliche Monopole werden vom Staat gewährt, um besonders Innovationen zu fördern. Man will den Forschern und den Unternehmen Anreize geben, in die Entwicklung neuer Produkte und Verfahren zu investieren. Das Motiv dazu ist die Überlegung: Wenn Unternehmen gleich der uneingeschränkten Konkurrenz ausgesetzt sind, würde sich die oft jahrelange Forschung nicht lohnen. Abgesehen vom Patentschutz gibt es heute keine staatlich garantierten Monopole mehr wie früher beispielsweise bei Zündwaren (Streichhölzer).

III. Wirtschaftliche Monopole

1. Orginäre Monopole: Ein Beispiel für ein orginäres Monopol ist ein Bild von Picasso oder einem anderen Künstler. Nur dieser vermag so zu malen und kein anderer.

2. Vertragliche Monopole: Durch eine Kartell oder eine Fusion kann der Wettbewerb auf einem Markt so beschränkt werden, dass die Konkurrenz zwischen den Unternehmen ganz oder weitgehend ausgeschaltet wird.

Aufgrund der möglichen negativen Wirkungen, die mit der Marktmacht eines Monopols verbunden sind, wurde das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verabschiedet, das dem Bundeskartellamt die Möglichkeit geben soll, die Bildung von marktbeherrschenden Unternehmen zu beaufsichtigen und gegebenenfalls zu verbieten. Das GWB erlaubt auch die Überwachung schon bestehender Monopole hinsichtlich ihres Marktverhaltens.

Das Monopol ist eine Marktform, bei der ein einziges Unternehmen eine Ware oder eine Dienstleistung exklusiv anbietet bzw. herstellt und dafür den Preis bestimmen kann, ohne auf Konkurrenten Rücksicht nehmen zu müssen. Während es auf der Angebotsseite nur diesen Monopolisten (Verkäufer) gibt, können die Anzahl und die Art der Nachfrager (Käufer) unterschiedlich sein. Häufige Fälle sind die folgenden beiden: Handelt es sich um viele wirtschaftlich kleine Nachfrager, ist es ein Monopson. Gibt es nur einen einzigen Nachfrager, ist es ein zweiseitiges (bilaterales) Monopol.



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