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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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strategische Planungsträger

Oberste Organisationseinheit innerhalb der Planungsorganisation - i. strategische Planungsträger eines Entscheidungsgremiums - ist die Bankgeschäftsleitung. Sie trägt - trotz möglicher Entscheidungsdelegation - die Gesamtverantwortung für die Bank und sollte deshalb in dieser Weise in die Planungsorganisation einbezogen sein, zumal Planung i. A. und strategische Planung auf Grund ihrer weit in die Zukunft reichenden Bedeutung für die Bank im Besonderen zu den Führungsfunktionen zu zählen sind. Die Geschäftsleitung ist nicht nur für die erstmalige Initiierung und Implementierung des Planungssystems verantwortlich, sondern insb. auch für die Festlegung und Präzisierung der globalen Unternehmungsziele. Des Weiteren muss sie die in den einzelnen Geschäftsbereichen erstellten strategischen Teilpläne sanktionieren und damit für verbindlich erklären. Unterstützt wird die Geschäftsleitung durch zentrale und dezentrale Planungsorgane, wobei unterschiedliche organisatorische Einordnungen dieser Planungsorgane möglich sind. Eine zentrale Planungseinheit ist denkbar in der Form einer zentralen Stabsstelle, die direkt dem Entscheidungsgremium, also der Geschäftsleitung, unterstellt ist, aber über keine Weisungs- oder Entscheidungsbefugnisse verfügt. Möglich ist auch eine zentrale Planungsabteilung, die ebenfalls dem Entscheidungsgremium unterstellt ist, aber fachlich gebundene Weisungsbefugnissc innehat. Neben der Unterstützung des Entscheidungsgremiums obliegen den zentralen Planungsorganen Aufgaben des Planungsmanagements und Serviceaufgaben, während die Aufgaben der inhaltlichen Planung von Linienmanagern zu erfüllen sind. Diese Planungsmanagement- und Servicefunktionen erstrecken sich auf Planung, Organisation und Steuerung des Planungsprozesses, Informationsversorgung und Koordination der Planung sowie Entwicklung bzw. Verfeinerung von Planungstechniken und Erstellung von Prognosen. Als dezentrale Organisationseinheiten sind geschäftsbereichsübergreifende Planungsorgane und/oder geschäftsbereichsinterne Planungsorgane denkbar. Als Form der bereichsübergreifenden Organisationseinheit ist eine dezentrale Planungsgruppe anstelle einer zentralen Planungseinheit insb. in kleineren und/oder filiallosen Banken vorstellbar, die sich mit der inhaltlichen Planung und mit allen anderen i. Zu-sammenh. m. strategischer Planung stehenden Aufgaben, die allenthalben eine zentrale Planungseinheit erfüllen würde, beschäftigt. Weiterhin ist - als Ergänzung zu einem zentralen Planungsorgan - eine dezentrale Beratungsgruppe möglich, die vor allem bei stark filialisierten oder bei in einzelne, eigenständige Teilbereiche mit eigener Gewinnverantwortung (Profitcenters) untergliederten Banken für eine ausreichende Koordination und Beachtung der dezentralen Planungsprozesse Sorge tragen kann. Als weitere Form der bereichsübergreifenden Planungsorgane kann die dezentrale Projektgruppe angesehen werden, die für einen begrenzten Zeitraum für bestimmte Sonderaufgaben im Bereich der strategischen Planung gebildet wird, die neben zentralen und/oder dezentralen Planungsorganen eingesetzt werden und sich aus Mitarbeitern unterschiedlicher Unternehmungsbereiche zusammensetzen kann. Insb. in weit verzweigten Filialbanken oder in Banken mit Profitcenter-Organisation ist auch der Einsatz bereichsinterner Planungsorgane denkbar, die für eine ausreichende Informationsbasis der strategischen Planung sorgen sowie die jeweiligen Filial- oder Bereichsleiter bei den Aufgaben der strategischen Planung und bei der Zusammenarbeit mit den bereichsübergreifenden und/oder zentralen Planungsorganen unterstützen sollen.



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