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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Subsidiarität

Nach dem Prinzip der Subsidiarität wird die nächst höhere Instanz nur dann aktiv, wenn ein Problem auf den unteren Ebenen nicht gelöst werden kann. Denn grundsätzlich sollen die jeweils kleineren Einheiten alle Aufgaben selbständig erfüllen, die sie aus eigener Kraft bewältigen können. Das Prinzip der Subsidiarität ist insofern das Gegenteil von Zentralismus.

Subsidiarität kann auch als "Hilfe zur Selbsthilfe" umschrieben werden: Die jeweils übergeordnete Ebene in Staat und Gesellschaft soll die Arbeit der vorgeschalteten Stufen fördern und unterstützen, aber nicht übernehmen. Erst wenn die unteren Gliederungen oder Institutionen überfordert sind, beginnt die Verantwortung der nächsten Ebene.

Dieses besonders in der katholischen Soziallehre betonte Prinzip bedeutet, dass die Familie erst einspringt, wenn einzelne ihrer Mitglieder überfordert sind. Was die Familie kann, soll die Gemeinde ihr nicht streitig machen. Erst wenn die Kommune überfordert ist, muss das Bundesland die Verantwortung übernehmen. Und nur dann, wenn die Kraft der Länder nicht ausreicht, beginnt nach dieser Theorie der Aufgabenbereich des Bundes. In jüngster Zeit wird das Prinzip der Subsidiarität auch im Hinblick auf die Arbeitsteilung zwischen der EU und ihren Mitgliedsländern intensiv diskutiert. Es wird den zeitweise starken Tendenzen zu einem europäischen Zentralismus innerhalb der EG-Kommission entgegengestellt: Die zentralen Instanzen der Europäischen Union sollen nur regeln, was Kommunen, Regionen und Mitgliedsstaaten allein nicht schaffen oder was zwingend einheitlich gestaltet werden muss - zum Beispiel um Wettbewerbsverzerrungen innerhalb des Binnenmarktes zu vermeiden. Allerdings gibt es auch dabei viele Aufgaben, die nicht von der EG-Bürokratie erledigt werden müssen, sondern nach dem Prinzip der Subsidiarität privaten Verbänden und Organisationen überlassen werden können.

In Deutschland spiegelt sich das Subsidiaritätsprinzip nicht nur im Staatsaufbau (Gemeinden, Länder, Bund) und in der zentralen Rolle wider, die der Familie zugewiesen wird. Auch Soziahilfe wird nach dem Grundsatz der Subsidiarität gewährt. Nach dem Bundessozialhilfegesetz greift der Staat nur dann ein, wenn der Betroffene sich nicht selbst helfen kann und auch von der Familie oder anderen Stellen (Kirchen, Freie Wohlfahrtsverbände) keine ausreichende Unterstützung erhält.



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