Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

übliche Verpfändung

Form der Drittverpfändung. Zusammenlegung der hinterlegten Wertpapiere der Depotkunden und Verpfändung an den Drittverwahrer für einen Rückkredit nach Ermächtigung durch die Kunden. Dessen Höchstbetrag entspricht der Gesamtsumme der den Depotkunden auf ihre Wertpapierbestände eingeräumten Kredite. Der Drittverwahrer verbucht die Wertpapiere auf Depot C oder Pfanddepot.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
überweisung
 
Über-Ich
 
Weitere Begriffe : Risikoidentifizierung, -Steuerung und -Überwachung im Kreditgeschäft | Vermögensberatungsgesellschaft | Importfactoring
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.