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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Usancen

Handelsbrauch (französisch: Brauch) Allgemeine Bezeichnung für Handelsbräuche, die in vielen Wirtschaftsbereichen üblich sind. Usancen haben keine gesetzliche Grundlage und sind entweder mündlich überliefert oder schriftlich fixiert. Bei ständiger Ausübung können Usancen in ein Gewohnheitsrecht übergehen, sind jedoch nach dem Grundsatz von Treu und Glauben auszuüben. Sie ergeben sich aus dem üblichen Umgang von Kaufleuten und regeln insbesondere die Abwicklung von Liefergeschäften. So werden Fristen zur Lieferung und Zahlung oder auch eine bestimmte Mindestbeschaffenheit der Vertragsgegenstände festgelegt. Bei Börsengeschäften hat die Lieferung und Zahlung in Wertpapieren oder Devisen usancegemäß innerhalb von zwei Arbeitstagen zu erfolgen, wobei auch andere Absprachen getroffen werden können.



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