Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Verrechtlichung

In der Wirtschaftssoziologie: im Volksmund auch Gesetzesflut genannt, bezeichnet die These, dass der durch Recht normierte Bereich der modernen Gesellschaft zu Lasten der anderen Sozialbeziehungen ständig anwächst. Unterschieden wird die Ausdehnung des Rechts auf immer neue Teilbereiche des sozialen Lebens und die Detaillierung schon geregelter Sachverhalte in weitere Einzeltatbestände.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Verrechnungszinssätze bei der Marktzinsmethode
 
Verrichtungsprinzip in der Bankaufbauorganisation
 
Weitere Begriffe : Grundstückskauf bei Hypothekenbanken | Schichtungsfaktor | Liquiditätsreserven, freie
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.