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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Vollzahlung der Aktien

Eine der Voraussetzungen für die Zulassung von Aktien zum Börsenhandel ist, dass die Wertpapiere vollgezahlt sind oder ihre Vollzahlung jederzeit zulässig ist. Auf Aktien und Interimsscheine von Versicherungsgesellschaften und auf bedingtes Kapital ist diese Vorschrift nicht anzuwenden.



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Vollsystem
 
Vollziehbarkeit von Massnahmen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
 
Weitere Begriffe : Bankbilanz, Ausschüttungsbemessungsfunktion | Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz | Controllingcompany
 
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