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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Vorratsgesellschaft

Eine Vorratsgesellschaft ist eine GmbH oder AG, die nur zu dem Zweck gegründet wird, sie an Unternehmer zur veräußern, die Zeitaufwand und Risiken bei einer Neugründung vermeiden wollen. Eine sorgfältig gegründete Vorratsgesellschaft ist mit den vollen Einlagen in bar ausgestattet und hat noch keine Geschäftstätigkeit aufgenommen.

Wichtig ist auch, dass das Kapital nach der Gründung in der Gesellschaft verblieben ist und nicht wieder an die Gründer ausgezahlt oder „ausgeliehen“ wurde.

Dagegen sind die sogenannten Mantelgesellschaften mit Vorsicht zu betrachten. Hierbei handelt es sich um früher aktive und jetzt abgewickelte Unternehmen, deren leere Hülle („Mantel“) nun für eine neue Tätigkeit zur Verfügung gestellt wird. Das Problem: meist ist nicht mehr überprüfbar, ob diese Unternehmen ursprünglich korrekt gegründet wurden; auch dafür besteht aber im Insolvenzfall eine Haftung. Die Einlagen müssen auch hier ohnehin wieder aufgefüllt werden.


Die Vorteile einer Vorratsgesellschaft:
• Schnelle Übertragung (im Regelfall binnen 48 Stunden, im Einzelfall schneller)
• Keine zeitaufwendigen Gründungsprüfungen (insb. bei AG)
• Erheblich vermindertes Haftungsrisiko
• Einfaches Verfahren
• Übernahme bestehender Bankverbindung möglich Eine Vorratsgesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft (z.B. eine GmbH oder eine AG), die nur gegründet wird, um später die äußere Rechtsform an einen Dritten zu verkaufen. Im Gegensatz zur Mantelgesellschaft hat eine Vorratsgesellschaft seit ihrer Gründung noch nie eine aktive Geschäftstätigkeit aufgenommen. Durch den Kauf einer Vorratsgesellschaft kann ein Käufer sich den langwierigen Eintragungsprozess ersparen und damit verbundene Haftungsrisiken vermindern.



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