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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Währungsshortcall

Währungsoption, bei der sich der Verkäufer des Call als Stillhalter verpflichtet, bei Ausübung der Option einen bestimmten Währungsbetrag oder korrespondierende Futures zu einem festgelegten Kurs bzw. Preis an den Käufer des Kontraktes zu verkaufen. Ein Call, der nicht durch eine entspr. Währungs- oder Futuresposition unterlegt ist, wird als ungedeckter (Naiced-, Uncovered-) Call bez. Hält der Käufer den einer Shortcallposition zu Grunde liegenden Währungsbetrag oder Futures im Bestand, liegt ein gedeckter (Covered-) Call vor. Letztere werden verkauft, wenn der Stillhalter über den den Titeln zu Grunde liegenden Währungsbetrag bzw. die Futures verfügt. Das besondere Risiko der ungedeckten verkauften Kaufoption besteht darin, dass der Optionsverkäufer mit der Ausübung der Option zu rechnen hat, sobald z. B. der Eurokurs den Basispreis übersteigt. Bei steigendem Eurokurs ist das Verlustrisiko des ungedeckten Callverkäufers theoretisch unbegrenzt. Da aber die Laufzeit der Option begrenzt ist und bei einer Überschreitung des Basispreises die Option früher oder später doch ausgeübt wird, können zwar hohe Verluste entstehen, wenn dem Optionsverkäufer die Ausübung angetragen wird, sodass er sich zur Erfüllung seiner Lieferverpflichtungen zum aktuellen Kurs am Markt mit dem Währungsbetrag bzw. korrespondierenden Futures eindecken muss; die Verluste bleiben jedoch beschränkt. Das der vereinnahmten Optionsprämie gegenüberstehende Risiko ergibt sich wie beim gedeckten Optionsverkauf aus möglicher Überschreitung des Basispreises beim Eurokursanstieg. Bei Ausübung der Option muss der Optionsverkäufer Währungsbetrag bzw. Futures zum vereinbarten Basispreis bereitstellen, sodass ein weiterer Gewinn aus der Kassa- bzw. Futuresposition bei anhaltendem Anstieg des Eurokurses bzw. Futurespreises nicht entsteht.



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