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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Warenlombard, -beleihung

Warenkredit in Form einer Kreditvergabe von Banken gegen Verpfändung von Waren. Wegen der Natu r des Pfand rechts mit Faustpfandprinzip müssen die verpfändeten Waren von der betr. Bank in Verwahrung genommen werden. Dies kommt in der Praxis aber kaum in Betracht, da Banken keine Lagerräume dafür haben. Aus diesem Grunde werden solche Waren in einem Lagerhaus eingelagert, und der Kreditnehmer, der sie j a für seine Produktion braucht, darf nur mit Zustimmung der Bank darüber verfügen. Die Waren können auch beim Kreditnehmer eingelagert bleiben, dann allerdings nur unter Mitverschluss der Bank. Das Übergabeerfordernis, das für eine Bank wegen fehlender Lagerräume praktisch kaum zu realisieren ist, wird dabei also ersetzt durch Mitverschluss der Bank odereinerForm der Einlagerung im Lagerhaus, bei der nur mit Zustimmung der Bank Verfügungen darüber erfolgen können.



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