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Wechselinkasso, Wechseleinzug

Teil des Inkassogeschäfts der Bank als durch die Bank erfolgender Einzug des Betrags, auf den ein Wechsel lautet (Wechselsumme), im Auftrag des Kunden der Bank. Der Kunde muss den Wechsel mit einem Indossament ohne einschränkenden Zusatz (also nicht mit »zum Inkasso« o. ä.) an die Bank versehen (girieren, indossieren). Die im Eigenbestand der Bank befindlichen, von ihr diskontierten Wechsel werden vielfach, wenn sie an einem anderen Ort zahlbar sind, der Bankplatz ist, etwa 10 Tage vor Fälligkeit an die Stelle der Bundesbank - bzw. an die Girozentrale bzw. die genossenschaftliche Zentralbank - zum Inkasso weitergegeben.



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