Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Weichwährung / Hartwährung

Als Weichwährung wird ein nationales Zahlungsmittel bezeichnet, wenn es im internationalen Vergleich eine überdurchschnittlich hohe Inflationsrate aufweist (innere Stabilität) und wenn ihr Wechselkurs sich gegenüber den führenden Währungen ständig verschlechtert (Außenwert).

In der öffentlichen Diskussion wird meist sehr undifferenziert über den Unterschied zwischen einer Hart- und einer Weichwährung gesprochen. Oft wird die Gefahr einer weichen Währung dann gesehen, wenn ein Land hohe öffentliche Schulden angesammelt hat und sein öffentlicher Haushalt regelmäßig Defizite aufweist, das Wirtschaftswachstum gering ist und die Zahlungsbilanz negativ. Doch das beschreibt nur den allgemeinen Zustand einer Volkswirtschaft.

Ob eine Währung als hart oder weich zu bezeichnen ist, hängt allein von der Entwicklung der inneren und äußeren Kaufkraft ab. Das bedeutet von der Preissteigerungsrate oder Inflation auf dem Binnenmarkt und von der Entwicklung des Wechselkurses gegenüber anderen Währungen. Dabei kann es durchaus sein, dass der Außenwert sinkt, die Kaufkraft im inneren angesichts niedriger Inflationsraten aber stabil bleibt.

Die Geldwertstabilität hängt in erster Linie von der Politik der Notenbank ab. Wenn sie aufgrund ihrer Verfassung keine Kredite an die öffentlichen Körperschaften, vor allem Staats- und Gemeindehaushalte, geben darf, lösen auch hohe staatliche Defizite keine allgemeine Inflation aus, da der Staat sich das Geld auf dem Kapitalmarkt beschaffen muss. Durch seinen hohen Kreditbedarf drängt er die private Nachfrage von Unternehmen und Haushalten zurück. Es wird also kein zusätzliches Geld in den Wirtschaftskreislauf gepumpt. Unter diesen Umständen kann auch bei hohen öffentlichen Defiziten die Kaufkraft oder Stabilität einer Währung erhalten bleiben.

Die Antwort auf die Frage, ob eine Währung als hart oder weich einzustufen ist, muss daher im Inneren allein davon abhängig gemacht werden, wie hoch die Kaufkraftverluste gemessen an der Inflationsrate sind. Im Verhältnis zu anderen Währungen hängt das Urteil davon ab, ob der Kurs dieser Währung gegenüber anderen sinkt, also die Kaufkraft auf dem Weltmarkt sinkt.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
weiches Eigenkapital
 
Weichwährungsland
 
Weitere Begriffe : Autorität, persönliche | Verhalten, abergläubisches | Wahlleistungen
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.