Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Werksparkasse

Auch: Fabriksparkasse. Betreiben des Einlagengeschäfts, wenn der Kreis der Einleger (überwiegend) aus Angehörigen des Unternehmens besteht. Soweit dies der Fall ist und nicht – wie von Banken selbst – andere Bankgeschäfte betrieben werden, die den Umfang dieses Einlagengeschäfts übersteigen, handelt es sich um eines der nach § 3 KWG verbotenen Geschäfte. Bereits die früher bestehenden Werksparkassen waren bis Ende 1940 aufzulösen. Man sieht darin – ausser bei Banken selbst – die Gefahr, dass die Beschäftigten, die zugleich bei ihrer Arbeit gebenden Unternehmung Gelder einlegen, neben dem Risiko ihres Arbeitsplatzes zusätzlich das Vermögensrisiko des Verlustes ihrer Sparguthaben bei einer Insolvenz zu tragen haben.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Werkmeisterkrise
 
Werkstatt, beschützende
 
Weitere Begriffe : Variable Kosten | Deutsche Krankenhausgesellschaft | Metabolismus
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.