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Äquivalenzprinzip

Das Äquivalenzprinzip ist eine der bekanntesten Methoden zur Verteilung der Kosten staatlicher Leistungen auf die Bürger eines Staates oder einer Kommune. Bei Anwendung des Äquivalenzprinzips richtet sich die Höhe der Besteuerung des einzelnen Bürgers nach dem Ausmaß der individuellen Nutzung der staatlichen Leistungen. Je mehr staatliche Leistungen ein Bürger empfängt, desto mehr Steuern oder Abgaben muss er zahlen. Während das Äquivalenzprinzip bei der Einkommensbesteuerung keine Anwendung findet, folgt die Berechnung bestimmter Gebühren und Beiträge in Deutschland und anderen Ländern diesem Prinzip.

Das Äquivalenzprinzip ist eine Methode zur Verteilung der Steuer- und Abgabenlast auf die Bürger eines Landes. Hierbei wird von der Grundidee ausgegangen, dass die Höhe der Besteuerung bzw. der Abgaben, die der einzelne Bürger zu leisten hat, davon abhängig sein sollte, wie viel er von den mit diesen Geldmitteln finanzierten staatlichen Leistungen in Anspruch nimmt bzw. wie viel Nutzen er aus diesen Leistungen zieht.

Man unterscheidet dabei zwei unterschiedliche Ausprägungen des Äquivalenzprinzips: das individuelle Äquivalenzprinzip und das gruppenmäßige Äquivalenzprinzip. Bei dem individuellen Äquivalenzprinzip wird der Verbrauch von staatlichen Leistungen bzw. der Nutzen, der aus diesen Leistungen gezogen wird, für jedes einzelne Individuum gemessen und dann die zu zahlenden Entgelte berechnet. Dagegen wird bei dem gruppenmäßigen Äquivalenzprinzip der Nutzen oder Konsum staatlicher Leistungen für bestimmte, vorab definierte und voneinander abgegrenzte Teile der Bevölkerung gemessen und die zur jeweiligen Gruppe gehörigen Individuen nach einheitlichen Prinzipien besteuert.

Das Äquivalenzprinzip folgt marktpreisähnlichen Grundsätzen: Der einzelne Bürger zahlt nur soviel, wie er auch konsumiert bzw. so viel wie ihm die Leistung wert ist. Nach rein marktwirtschaftlichen Prinzipien scheint das Äquivalenzprinzip gerecht, da der einzelne nur das bezahlen muss, was er auch tatsächlich in Anspruch nimmt. Auch scheint das Äquivalenzprinzip geeignet zu sein, um den einzelnen zum sparsamen Gebrauch staatlicher Leistungen zu motivieren, da er ja auch entsprechend mehr zahlen muss, je mehr er an öffentlichen Diensten verbraucht. Kann er eine bestimmte Leistung selbst günstiger erbringen oder im privaten Sektor der Wirtschaft nachfragen, wird er auf das staatliche Angebot verzichten.

Das auf den ersten Blick sinnvoll erscheinende Äquivalenzprinzip weist aber einige gravierende Probleme im Bereich der Messung des individuellen Nutzens bzw. Konsums sowie im Bereich der sozialen Gerechtigkeit auf.

In der Praxis dürfte es weitgehend unmöglich sein, den Konsum staatlicher Leistungen des einzelnen exakt zu messen. Wie soll beispielsweise erfasst werden, wie viel Leistung der Bundeswehr oder der Polizei der einzelne Bürger für sich beansprucht? Selbst in den Bereichen, in den eine Messung prinzipiell möglich wäre, wie beispielsweise bei der Benutzung öffentlicher Straßen oder öffentlicher Freizeiteinrichtungen, ist eine Individualmessung oft mit einem hohen Aufwand verbunden. Noch problematischer stellt sich die Messung und Bewertung des individuellen Nutzens dar, die der einzelne aus dem Konsum staatlicher Leistungen zieht. Individueller Nutzen ist in der Praxis kaum meßbar.

Neben diesen rein praktischen Erwägungen wird das Äquivalenzprinzip aber vor allem aus sozialen Erwägungen kritisiert. Die wesentliche Kritik leitet sich aus der Tatsache ab, dass gerade sozial schwächere Individuen in der Regel zu den größten Nachfragern staatlicher Leistungen zählen, da sie oftmals aus finanziellen Gründen keine oder nicht genug Leistungen aus dem privaten Sektor nachfragen können. Bei Anwendung des reinen Äquivalenzprinzips müssten gerade diejenigen, die aus finanziellen Gründen auf staatliche Leistungen angewiesen sind, besonders viel dafür zahlen, während Bezieher hoher Einkommen, die nur wenige staatliche Leistungen benötigen, kaum zur Zahlung herangezogen würden.

Aus den oben genannten Gründen findet das Äquivalenzprinzip bei der Verteilung der Steuerlast auf die einzelnen Bürger weder in Deutschland noch in anderen Ländern Anwendung. Die Besteuerung, vor allem die Bemessung der Einkommensteuer erfolgt im wesentlichen nach dem so genannten Leistungsfähigkeitsprinzip, bei dem der einzelne zur Deckung der staatlichen Kosten gemäß seiner individuellen Leistungsfähigkeit herangezogen wird. Dabei wird die Leistungsfähigkeit des Einzelnen im wesentlichen anhand der Höhe seines Einkommens gemessen.

In einigen Bereichen staatlicher Leistungen kann die Anwendung des Äquivalenzprinzips aber sinnvoll sein und wird in Form der Erhebung von Gebühren und Beiträgen auch angewandt. So wird das Äquivalenzprinzip beispielsweise auf kommunaler Ebene in Form von Müllabfuhrgebühren genutzt. Die Finanzierung staatlicher Leistungen über Gebühren und Beiträge ist immer dann sinnvoll, wenn sich eine Leistung in Art und Umfang klar einem Leistungsempfänger oder einer Gruppe von Leistungsempfängern zuordnen lässt, und die individuelle Belastung gemäß Verbrauch zu keinen wesentlichen sozialen Härten führt. Auch sollte immer dann versucht werden, das Äquivalenzprinzip anzuwenden, wenn eine maßvolle Nutzung bestimmter Leistungen (zum Beispiel Abfallbeseitigung und Entsorgung) erreicht werden soll.



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