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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Abgeltungsteuer

Ab 2009 werden Kapitalanlagen (Zinserträgen, Dividenden und Kursgewinnen aus Wertpapieren) in Deutschland mit der Abgeltungsteuer (einheitlich 25%) besteuert. Aktien zählen dann genau wie z.B. Fondsanteile, Anleihen, Optionsscheine oder Finanzinnovationen. Statt über den jährlichen Einkommensteuer-Bescheid wird diese Steuer direkt von den Geldinstituten für jeden Kunden an das Finanzamt überwiesen. Kapitaleinkünfte müssen dann nicht mehr in der Steuererklärung angeben werden. Hinzu kommen noch der Solidaritätszuschlag und - eventuell - die Kirchensteuer. Die Wahl zwischen der Besteuerung nach der Abgeltungssteuermethode oder der herkömmlichen Methode ist möglich. Steuerpflichtige deren individueller Grenzsteuersatz unter 25% liegt, werden das alte Verfahren wählen. Diejenigen, die darüber liegen, das neue Verfahren. Für beide Methoden gilt, dass das Halbeinkünfteverfahren und die Spekulationsfrist wegfallen. Bei Aktien, die vor dem 1. Januar 2009 gekauft wurden, sollen allerdings die Veräußerungsgewinne auch zukünftig einkommensteuerfrei bleiben.



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