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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Halbeinkünfteverfahren

Das Halbeinkünfteverfahren ist ein Begriff aus dem Steuerrecht. Mit dem Jahr 2002 wurde das Anrechnugnsverfahren durch das Halbeinkünfteverfahren ersetzt. Bestimmte Einkunftsarten in Deutschland werden dadurch nur zur Hälfte der Steuer unterworfen. Wichtig für Anleger ist, dass dies für Dividenden und während der Spekulationsfrist realisierte Kursgewinne gilt. Verluste an der Börse, die innerhalb der Spekulationsfrist erzielt werden, können bei der Einkommensteuererklärung allerdings auch nur zur Hälfte gegen Gewinne aufgerechnet werden. Dies soll unter anderem ein Ausgleich dafür sein, dass die Körperschaftssteuergutschrift für alle Dividenden entfällt, die aus Unternehmensgewinnen stammen, die vom Jahr 2001 an erzielt wurden.

Bei der Berechnung der Einkommensteuer werden jeweils nur noch die Hälfte der Spekulationsgewinne und -verluste berücksichtigt (§ 3 Nummer 40 Einkommenssteuergesetz). Das gleiche gilt für innerhalb eines Jahres vereinnahmten Dividenden (Achtung: Dies trifft nicht auf Zinseinnahmen zu! Sie werden weiterhin voll versteuert). Außerdem können Werbungskosten, die im Zusammenhang mit diesen Einnahmen stehen, nur noch zur Hälfte abgezogen werden. (§ 3c Absatz 2 EStG) Das Halbeinkünfteverfahren wurde im Rahmen der im Jahr 2000 verabschiedeten Steuerreform beschlossen, um einen Ausgleich dafür zu schaffen, dass ein Anteilseigner für die zuvor im Rahmen der Körperschaftsteuer vom Unternehmen abgeführten Beträge ab 2002 keine Körperschaftsteuergutschrift mehr erhält. Das bedeutet, dass der Gewinn zweimal besteuert wird: Durch die Körperschaftsteuer bei der Gesellschaft und über die Einkommensteuer beim Aktionär. Wegen der Neuregelung bei Veräußerungsgewinnen wird das Halbeinkünfteverfahren auch auf Spekulationsgeschäfte angewendet.

Gewinne und Verluste, die vor und nach der Einführung des Halbeinkünfteverfahrens innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr realisiert wurden, wurden steuerlich unterschiedlich behandelt. Alle bis Ende 2001 erzielten Spekulationsgewinne unterlagen voll der individuellen Einkommensteuer. Sie konnten aber mit Verlusten verrechnet werden, die bei Wertpapierverkäufen entstanden, die vor Ablauf von zwölf Monaten nach dem Erwerb dieser Papiere stattfanden. Vor 2002 entstandene Verluste konnten aber zu hundert Prozent auf spätere Jahre vorgetragen und dann auch mit "halbierten" Gewinnen verrechnet werden.

Wie Aktionäre in diesem Zusammenhang Ihre Steuer gestalten können, erfahren Sie in einem zusätzlichen Abschnitt.



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