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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Ad-hoc-Mitteilungen

Ad-hoc-Mitteilungen sind aktuelle Informationen von Unternehmen, die an der Börse notiert sind und allen Anlegern zum selben Zeitpunkt bekannt werden sollen. So bestimmt es das Wertpapierhandelsgesetz. Gemeint sind damit vor allem Nachrichten, die die Vermögens- oder Finanzlage eines Unternehmens betreffen und den Börsenkurs seiner Aktien erheblich beeinflussen können.

Die Aktienkurse spiegeln die Erwartungen der Anleger wieder. Neben dem allgemeinen wirtschaftlichen und konjunkturellen Umfeld und der staatlichen Wirtschafts-, Finanz- und Steuerpolitik hängen die Erwartungen vor allem von der Antwort auf die folgenden Fragen ab:

Eine besondere Rolle spielen auch Information über Erfindungen, die Entwicklung neuer Produkte oder auch Verzögerungen bei der Markteinführung sowie über einen Wechsel im Management. Gewinnwarnungen oder Informationen über drohende Schadensersatzforderungen aus der Produkthaftung können zu Kurseinbrüchen führen.

Damit alle Aktionäre eines Unternehmens gleich behandelt werden und die Chance haben, auf positive oder negative Nachrichten rechtzeitig zu reagieren, dürfen so genannte Insider von ihrem Wissen an der Börse keinen Gebrauch machen, solange kursrelevante Informationen nicht über die Medien allgemein zugänglich gemacht worden sind. Sie dürfen auch keinen Dritten vorher informieren, der sein Wissen dazu nutzen könnte, vor der Veröffentlichung der Meldung noch rasch die Aktien des betroffenen Unternehmens zu kaufen oder zu verkaufen.

Da aktuelle Mitteilungen nicht bis zur jährlichen Bilanzpressekonferenz zurückgehalten werden sollen und können, wurde in Paragraf 15 des Wertpapierhandelsgesetzes festgelegt, dass sie in Form der "Ad-hoc-Mitteilung" allgemein zugänglich gemacht werden müssen. Das bedeutet: zeitnahe Veröffentlichung über Presseagenturen, das Internet und andere geeignete Kommunikationswege. Kontrollorgan für Ad-hoc-Mitteilungen ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Missbrauch von Ad-hoc-Mitteilungen

Statt sich auf wirklich kursrelevante Mitteilungen wie Gewinnwarnungen, Fusionen, Übernahmen oder Großaufträge zu beschränken, nutzen einige Unternehmen das Instrument der Ad-hoc-Mitteilung, um eher belanglose Meldungen zu verbreiten, von denen sie sich eine Werbewirkung bzw. eine positive Wirkung auf den Kurs ihrer Aktie versprechen. Seit Ende der Neunzigerjahre wurde auch immer häufiger der Verdacht geäußert, dass Insider Aktien kaufen und dann gezielt eine Ad-hoc-Mitteilung lancieren. Nach einem dadurch ausgelösten Kursanstieg können sie wieder mit Gewinn verkaufen. Opfer sind Kleinanleger, die sich durch die positiv klingende Meldung zum Erwerb der Aktie verführen ließen. Gerade bei Unternehmen am Neuen Markt sollten Spontan-Meldungen deshalb sorgfältig gelesen und auf ihre wirkliche Bedeutung hin geprüft werden.



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