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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Anleiheplatzierung

Unterbringung von Schuldverschreibungen im Publikum, meist durch Banken. Anleihen der öffentlichen Hand und von Industrieunternehmen werden zunächst von einem Bankenkonsortium übernommen, das die Platzierung durchführt (Fremdemission). Für die Platzierung von Schuldverschreibungen kommen Auflegung zur öffentlichen Zeichnung - wobei eine Zeichnungsfrist sowie die Möglichkeit eines vorzeitigen Schlusses und einer Repartierung vorgesehen sind -und freihändiger Verkauf in Frage. Letzterer dominiert in Deutschland bei weitem. International, aber inzwischen auch in Deutschland, und heute stark überwiegend dominieren andere Verfahren; internationales Emissionsgeschäft. Bei freihändigem Verkauf werden - anders als bei öffentlicher Zeichnung - die Stücke von vornherein den Konsortialbanken nach Höhe ihrer Konsortialquoten zugeteilt. Jede Bank kann über die auf sie entfallenden Papiere nach eigenem Ermessen verfügen; sie bietet sie normalerweise ihren Kunden zum Kaufan. Anders als bei der öffentlichen Zeichnung gibt es auch keine Zeichnungsfrist, sondern es wird nur der Verkaufsbeginn festgelegt. Wollen die Banken das Risiko der Festübernahme des gesamten Anleihebetrages nicht auf sich nehmen, weil etwa eine unsichere Lage am Kapitalmarkt Absatzprobleme bereiten kann, kann das Konsortium zunächst nur einen Teilbetrag übernehmen und auf die übrigen Anleiheteile eine Option einräumen lassen. Ähnl. wird gelegentlich vorgegangen, wenn eine Anleihe in mehrere Tranchen aufgeteilt wird, die entspr. dem Bedarf und der Lage am Kapitalmarkt einzeln übernommen und platziert werden. Das Konsortium, das eine Tranche übernommen hat, übernimmt dann meist auch die Unterbringung der weiteren Tranchen.



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