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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Arbeitszeitmodelle

Die Zahl der Arbeitszeitmodelle wächst: Halbtagsarbeit, Gleitzeit, Teilzeitarbeit, Vier-Tage-Woche und noch viel mehr Möglichkeiten sind in der Zwischenzeit auch in Deutschland zulässig. Immer mehr Betriebe bieten ihren Angestellten diverse Möglichkeiten, ihre Arbeitszeit einzuteilen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer wollen flexiblere Arbeitszeiten aus unterschiedlichen Gründen.

Die Theorie geht davon aus, dass wer die Arbeitslosenzahlen verringern möchte oder gar Vollbeschäftigung erreichen will, die Arbeit anders verteilen muss. Immerhin lässt sich auch der Beschäftigungszuwachs um 3,2 Millionen Arbeitsplätze zwischen 1983 und 1992 zu einem Drittel auf die Reduzierung der Arbeitszeit zurückführen.

In den 70er und frühen 80er Jahren setzten die Gewerkschaften hauptsächlich auf Arbeitszeitverkürzung, um so gegen die hohe Arbeitslosigkeit anzukämpfen. Der flexiblen Arbeitszeit sah man eher misstrauisch entgegen. Doch nachdem 1984 die Tarifverträge zur wöchentlichen Arbeitszeitverkürzung umgesetzt worden waren, rückte die Arbeitszeitflexibilisierung immer mehr in den Vordergrund: Arbeitnehmer wollen möglicherweise flexiblere Arbeitszeiten, um sich um ihre Kinder kümmern zu können, oder sie entscheiden sich vielleicht für Zeitkonten, um eine individuellere Freizeitplanung erreichen zu können. Arbeitgeber dagegen lassen sich eventuell auf Arbeitszeitmodelle ein, um beispielsweise die Maschinenlaufzeiten besser nutzen zu können.

Andererseits richten sich die Flexibilisierungsbestrebungen gegen das so genannte Normalarbeitsverhältnis. Das allerdings bietet durch Nacht-, Schicht-, Wochenend- oder Kurzarbeit oder auch Überstunden bereits vielfältige Möglichkeiten, sowohl gesellschaftliche als auch betriebliche Bedürfnisse zu befriedigen. Wer Schicht arbeitet, bekommt seine verkürzte Arbeitszeit umgesetzt in Freischichten. Das wiederum setzt den Betrieben oftmals Schranken, da sie häufig auf die stetige Verfügbarkeit der Arbeit angewiesen sind. Durch die Arbeitszeitverkürzung entsteht so für sie ein gesteigerter Kontroll- und Verwaltungsaufwand. Darum können viele Betriebe nicht für die Flexibilisierung der Arbeitszeit stimmen.

Eine der häufigsten und bekanntesten Arbeits(zeitverkürzungs)formen in Deutschland ist die Teilzeitarbeit, eine besondere Form der Teilzeitarbeit ist das Job-sharing. Auch die Gleitzeitarbeit ist in Deutschland schon weit verbreitet. Wer Halbzeit arbeitet, hat eine täglich verkürzte Beschäftigungszeit, und arbeitet zum Beispiel nur vormittags oder nur nachmittags. Andere Formen sind beispielsweise die Abrufarbeit, auch KAPOVAZ genannt oder das Sabbatical, eine Art der Arbeitszeitverkürzung. Ähnlich der Abrufarbeit ist die modulare Arbeitszeit. Hier wird die Arbeitszeit zerlegt in Betriebstag, -woche, -monat und -jahr. Die einzelnen Bausteine werden nach den Erfordernissen des Betriebes und nach den eigenen Vorstellungen abgearbeitet.

Auf gesetzlicher oder tariflicher Basis können Arbeitnehmer auch über einen bestimmten Zeitraum hinweg ihre Normalarbeitszeit senken, beispielsweise bei der Altersteilzeit. Ähnlich ist auch die Alterswahlarbeitszeit. Manche Betriebe ermöglichen auch Langzeitkonten. Hierbei kann nicht ausgeglichene Mehrarbeit, Freizeitansprüche für Gehaltsverzicht oder Resturlaub angesammelt werden, um dann als bezahlte Blockfreizeit genommen werden zu können.

Weniger oft findet man in der Praxis das Rolliersystem zur Arbeitszeitverkürzung, (alternierende) Teleheimarbeit, die Vier-Tage-Woche, bei der die Wochenarbeitszeit auf vier Tage verteilt wird, was möglicherweise weniger Geld bedeuten kann, Wahlarbeitszeit oder Wochen-Mobilzeit.

Bei Bandbreitenmodellen wird die vertragliche Arbeitszeit zwischen Mitarbeiter und Unternehmen immer wieder neu angesetzt, also etwa alle drei oder sechs Monate. Beispielsweise kann zwischen 20 und 40 Stunden pro Woche variiert werden. Das hängt in der Regel von der Auftragslage des Unternehmens ab. Mit der Arbeitszeit variiert allerdings auch der Lohn. Eine Alternative dazu ist, trotz Vollzeitbeschäftigung auf den vollen Lohnausgleich zu verzichten. Das so eingesparte Gehalt kann auf einem Arbeitszeitkonto gesammelt werden und in Urlaub oder freie Tage umgerechnet werden.



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