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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Banken

Kreditinstitute sind nach dem Gesetz über das Kreditwesen solche Kreditinstitute, die Einlagen-, Kredit-, Diskont-, Effekten-, Depot-, Investment-, Garantie- und Girogeschäfte sowie den Ankauf von Forderungen vor Fälligkeit betreiben, sofern deren Umfang einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Neben dieser Finanzmittlerfunktion steht die Versorgung der Wirtschaft mit Zahlungsmitteln und die Abwicklung des baren und unbaren Zahlungsverkehrs im Vordergrund. Banken unterscheiden sich von anderen finanzintermediären Instituten besonders durch die Fähigkeit zur direkten Geldschöpfung. Diese ergibt sich aus der Tatsache, daß Sichteinlagen aus Zahlungsmitteln allgemein akzeptiert werden. Werden in der Bundesrepublik nach den strengen Vorgaben des Kreditwesengesetzes (KWG) und nach Zulassung durch das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen, i. d. R. in der Rechtsform der Aktiengesellschaft, aber auch Kommanditgesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien oder öffentlich-rechtliches Unternehmen, betrieben. Der Begriff »Bankgeschäfte« ist in einem umfangreichen Katalog in § 1 KWG definiert. Die Geschäftsbanken sind ein wichtiger Baustein im Kreislauf der Wirtschaft. Das deutsche Universalbanksystem beinhaltet das Einlagen-und Kreditgeschäft ebenso wie das Wertpapiergeschäft. Durch eigene Kapitalbeteiligungen und durch die Verwaltung großer Aktiendepots, in Verbindung mit der Übernahme von Aufsichtsratsmandaten in großen deutschen Aktiengesellschaften, üben die deutschen Kreditinstitute Einfluss auf die Wirtschaft aus. In den USA, aber auch Großbritannien und Frankreich, ist das Effektengeschäft institutionell vom Finanzierungsgeschäft getrennt. Spezialbankinstitute sind z. B. Hypothekenbanken. Diese sind nur in einem bestimmten Geschäftsbereich tätig. (Geld- und Kreditinstitute). Unternehmen, die Dienstleistungen „rund um das Geld" erbringen. B. nehmen fremde Gelder entgegen (Einlagengeschäft) und leiten diese Mittel an andere - private Haushalte, Unternehmen, öffentliche Haushalte, die übrige Welt - in Form von Darlehen weiter (Kreditgeschäft). Sie erfüllen damit eine Finanzmittlerfunktion. Daneben versorgen sie die Wirtschaft mit Zahlungsmitteln und wickeln den baren und unbaren Zahlungsverkehr ab. Sie betreiben Geldschöpfung und unterscheiden sich dadurch von anderen Finanzintermediären, z. B. Kapitalmarktsammelstellen, Factoring-Instituten, Leasing-Gesellschaften. Vgl. Monetäre Finanzinstitute.



 
Weitere Begriffe : Zahlungssysteme, hardwaregestützte | Länderrisikoumverteilung | Lombardkredit Lombardierung
 
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