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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Bundesministerium des Inneren

Das Bundesministerium des Innern mit Sitz in Berlin und Bonn hat ein sehr weitreichendes Aufgabengebiet. Kerngebiete sind: Grundsatzfragen der Innenpolitik, öffentlicher Dienst, Verwaltungsorganisation, Kommunalwesen, Zivile Verteidigung, Sport, Spätaussiedler, Hilfen für deutsche Minderheiten, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Polizeiangelegenheiten, Bundesgrenzschutz, Innere Sicherheit, Ausländer- und Asylangelegenheiten. Das Ministerium beschäftigt rund 1400 Arbeitnehmer.

Aufgaben und Ziele des Bundesministerium des Innern

Das Bundesministerium des Innern [Anschrift] hat ein weitreichendes Aufgabengebiet. In den Verantwortungsbereich fallen u. a. die Grundsatzfragen der Innenpolitik, außerdem die Innere Sicherheit und der Schutz der Verfassung. Hierfür stehen das Bundesamt für Verfassungsschutz, das Bundeskriminalamt und der Bundesgrenzschutz als Polizei des Bundes zur Verfügung. Durch Sicherheitspartnerschaften mit den Ländern wird dabei auch die Zusammenarbeit mit den Landespolizeien gefördert.

Zu den Zielen des Ministeriums gehört außerdem, die Leistungspotentiale des öffentlichen Dienstes mit seinen rund 5 Millionen Beschäftigten zu entfalten. Durch Modernisierungen in der Verwaltung soll ein moderner, effizienter und bürgerorientierter Staat geschaffen und erhalten werden. Hierzu gehören allgemeine Fragen der Dienstrechtspolitik, die Gesetzgebung zum Beamtenrechtsrahmengesetz und zum Bundesbeamtengesetz sowie zum Bundesbesoldungs- und zum Beamtenversorgungsgesetz, Regelungen des Laufbahnrechts, des Personalvertretungs- und des Disziplinarrechts sowie öffentlich-rechtlicher Amtsverhältnisse, die Mitwirkung beim Richter- und Soldatenrecht, die Gestaltung des Tarifrechts für die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes und dienstrechtliche Angelegenheiten internationaler Organisationen.

Weitere Bereiche der Innenpolitik sind: Statistik, Demographie und Geodäsie sowie der Zivil- und Katastrophenschutz, Verwaltungsorganisation der Bundesregierung, Informationstechnik.

Das Ministerium ist zuständig für die Angelegenheiten der Spitzensportförderung. Hierzu gehören unter anderem: die Grundsatz- und Rechtsangelegenheiten der Sportpolitik, die Förderung des Leistungssports (einschließlich Behinderten-Leistungssport), Bekämpfung von Doping. In den Aufgabenbereich des Ministeriums fallen auch die Belange der Spätaussiedler, wie etwa Rechtsfragen, Aufnahmeverfahren und Integration sowie die Belange der Minderheiten. Hier ist das Ministerium zuständig für die Hilfen der deutschen Minderheiten in den GUS- und MOE-Staaten, für allgemeine Fragen des Minderheitenrechts sowie die Betreuung der Minderheiten im deutsch-dänischen Grenzgebiet.

In die Verantwortung des BMI fällt auch der Bereich Verfassungsrecht, das (allgemeine) Verwaltungsrecht sowie das Europa- und Völkerrecht. Die Erstellung von verfassungs-, staats- und verwaltungsrechtlichen Gesetzentwürfen gehört zu den Aufgaben des Ministeriums. Hinzu kommt u.a. die Überprüfung aller Rechtssetzungsvorhaben der Bundesregierung oder einzelner Bundesministerien auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz.

Weitere Schwerpunkte sind die Terrorismusbekämpfung, die Luftsicherheit, der Bereich organisierte Kriminalität und Rauschgiftkriminalität. Dazu gehört die Entwicklung von Ansätzen zur Verbrechensprävention sowie die Analyse von Fragen der Verbrechensbekämpfung. Ebenfalls im Zuständigkeitsbereich des Ministerium angesiedelt ist der Bundesgrenzschutz. Hierunter fallen unter anderem Aufgaben im Bereich der Grenzpolizei, Bahnpolizei sowie der Verbände und Spezialeinheiten. Außerdem kümmert sich das Ministerium um Ausländer- und Asylangelegenheiten.

Organisation des Bundesministerium des Innern

Das Ministerium wird vom Bundesminister des Innern geleitet. Der Minister wird dabei von zwei Parlamentarischen Staatssekretären unterstützt, die ihn im politisch-parlamentarischen Bereich vertreten. Zwei Staatssekretäre sind als höchste Beamte des Ministeriums für die Verwaltung zuständig. Das Bundesministeriums des Innern besteht aus zehn Abteilungen.

Dem Bundesministerium des Innern nachgeordnet sind:

  • Der Oberbundesanwalt beim Bundesverwaltungsgericht (OBA)
  • Der Bundesdisziplinaranwalt beim Bundesverwaltungsgericht (BDiA)
  • Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz (BfD)
  • Statistisches Bundesamt (StBA)
  • Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV)
  • Bundeskriminalamt (BKA)
  • Bundesakademie für öffentliche Verwaltung im BMI (BAKöV)
  • Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (FH Bund)
  • Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (BStU)
  • Bundesverwaltungsamt (BVA)
  • Bundesausgleichsamt (BAA)
  • Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG)
  • Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung beim Statistischen Bundesamt (BIB)
  • Bundesinstitut für Sportwissenschaft (BISp)
  • Unabhängige Kommission zur Überprüfung des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen der DDR (UKPV)
  • Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
  • Bundesgrenzschutz (BGS)
  • Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA)
  • Bundesamt für Zivilschutz (BZS)
  • Bundesamt Technisches Hilfswerk (THW)
  • Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (BAFI)
  • Bundeszentrale für politische Bildung (BpB)



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