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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Cashswap

1. Art eines Swap. Tausch und Rücktausch von den Gegenstand des Swap bildenden Währungsbeträgen erfolgen auf der Grundlage desselben Kassakurses (-preises). 2. Auch: Loansale, Creditsale u.Ä. Form eines Loanswap. Eine Bank verkauft eine Forderung gegenüber einem hochverschuldeten Land an einen anderen Investor gegen Barzahlung. Diese verschwindet damit aus der Bankbilanz. Als Bemessungsgrundlage für den in bar zu zahlenden Betrag dient die Tauschquote, die den effektiven Wert einer Forderung widerspiegelt, bzw. der Verkauf erfolgt zum jeweils gültigen Sekundärmarktkurs. Häufig erfolgt der Cash- in Verbindung mit einem komplexen Loanswap, z.T. auch unter Renditegesichtspunkten. Während der Parswap eine Diversifizierung des Problemkreditportefeuilles ermöglicht, erlaubt der Cashswap - insb. stark exponierten oder kleinen Banken - Reduzierung der Schuldenbestände. Forderungskauf ohne Investitionsabsicht im Schuldnerland wird meist von Investoren vorgenommen, die bereit sind, mit Aussicht auf hohe Rendite relativ hohes Risiko in Kauf zu nehmen. Zudem können weitere Motive in Bedarf an Liquidität, Beendigung des Engagements oder Spekulation liegen. Kauft ein Schuldnerland selbst seine eigenen ausländischen Verbindlichkeiten mit Abschlag zurück, ist die eigentliche Transaktionsdurchführung mit dem Cashswap identisch. Gleichwohl führt Rückkauf eigener Kredite zur Reduzierung der eigenen Verbindlichkeiten. Auf Grund dieser Auswirkung auf die Verschuldungssituation des Landes spricht man von Buyback-Instrument. Sonderform: Back-to-Back-Loansale, Back-to-Back-Sale.



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Weitere Begriffe : European Investment Fund | Dyade | Tratte
 
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