Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Ceteris Paribus-Klausel

Die Ceteris Paribus-Klausel (lateinisch: die Übrigen mit den Gleichen) ist eine gebräuchliche Formulierung für die Konstanthaltung von Grundannahmen bei der Variation von einer oder weniger Variablen eines Modells unter sonst gleichen Bedingungen. Wird vorher nicht überprüft, ob die Modellvereinfachungen den betreffenden Sachverhalt selbst dann noch ausreichend beschreiben, wenn die Modellvoraussetzungen verändert werden, so kann das Experiment falsch und unbrauchbar sein. Nur wenn das Ergebnis die Modellvoraussetzungen unwesentlich verändert, ist es brauchbar. Die Nachfrage nach einem Gut hängt neben dem Preis von vielen weiteren Faktoren, wie dem Einkommen und den Preisen anderer Güter ab. Betrachtet man nun die Bildung des Gleichgewichtspreises, so kann dies nur erfolgen, wenn man Ceteris-paribus-Bedingungen voraussetzt. Die Ceteris Paribus-Klausel wird oft in der Volkswirtschaftslehre angewandt. Bei Optimierungsproblemen führt sie jedoch in der Regel nicht zu einem globalem Optimum. (engl. ceteris paribus clause) Um im Modell die Wirkung der And erung eines Einflussfaktors auf eine Größe, die von mehreren Einflussfaktoren abhängt, isoliert zu untersuchen, ist es zweckmäßig, die übrigen Einflussfaktoren konstant zu halten. Soll beispielsweise die Nachfrage nach einem Konsumgut in Abhängigkeit von dessen Preis untersucht werden, wird vereinfachend angenommen, dass das reale Einkommen der Konsumenten und deren Präferenzen sich nicht ändern, das Angebot an Substitutionsgütern ebenfalls konstant bleibt u. a. m. Die Annahme der Konstanz aller übrigen Einflussfaktoren wird durch das Kürzel «c. p.» für lat. ceteris paribus (= Übriges gleich) kenntlich gemacht. Die Prämisse c. p. schränkt die Allgemeingültigkeit der gewonnenen Aussage natürlich ein, weil die Wechselwirkungen mit anderen Einflussfaktoren annahmegemäß außer Acht bleiben. In der Wirtschaftssoziologie: bei vielen sozialwissenschaftlichen Modellen und Gesetzesaussagen (insbesonders der Nationalökonomie) angefügte Einschränkung, die beinhaltet, dass die Gesetzesaussagen nur insoweit gelten sollen, als alle nicht im Modell oder der Aussage enthaltenen Faktoren konstant bleiben. Diese Faktoren werden in der cp.-K. nicht näher bezeichnet. Daher können die Modelle nicht empirisch überprüft werden, da bei konträren Beobachtungen die Aussagen unter Hinweis auf mögliche Änderungen der durch die c.-p.-K. nicht spezifizierten Faktoren aufrechterhalten werden können. Diese Verwendung der c.- p.-K. führt zur Immunisierung der Aussagen und Modelle. Hierauf gründet sich der Vorwurf des Modell-Platonismus.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
CESR
 
CF
 
Weitere Begriffe : Wertung | Monatsgeld | Festzinssatz
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.