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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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DAX-Futures

Der DAX-Futures ist ein Terminkontrakt, der den Inhaber berechtigt und verpflichtet einen theoretischen Aktienkorb, den Deutschen Aktienindex (DAX) zu einem festen, vorab vereinbarten Preis, zu einem festen Termin zu kaufen oder zu verkaufen.

Der DAX-Futures gehört zu den Derivaten oder derivaten Finanzinstrumenten. Er berechtigt den Käufer, einen theoretischen Aktienkorb, den Deutschen Aktienindex (DAX), zu einem im voraus festgelegten Preis an einem künftigen Termin zu kaufen. Der Verkäufer ist berechtigt, dieses Anlageinstrument, den Index, zu einem festen Preis an einem späteren Termin zu verkaufen. Diesem Futures ist also eine Art Aktiendepot zugrundegelegt, dessen Zusammensetzung dem DAX entspricht.

Anders als bei den meisten anderen Futures kommt es beim DAX-Futures am Ende der Laufzeit nicht zur Lieferung des zugrundegelegten Handelsgegenstandes, also dem DAX-Index. Statt dessen ist die Auszahlung des Differenzbetrags zwischen festgelegtem Preis und Kontraktwert am Ende der Laufzeit vereinbart. Man spricht deshalb in diesem Fall vom Barausgleich.

Um den DAX-Futures gut handelbar zu machen, wurde seine Ausgestaltung standardisiert. Dies bedeutet, dass beispielsweise bei diesem Handel nur bestimmte Preise, Laufzeiten und Erfüllungstermine möglich sind.

Wie bei allen Futures-Kontrakten besteht für den Käufer und den Verkäufer eines DAX-Futures die Möglichkeit sich vor Fälligkeit des Kontrakts durch Glattzustellung der Verpflichtung zum Kauf oder Verkauf zu entledigen. Der Käufer eines DAX-Futures kann sich glattstellen, indem er einen bezüglich Laufzeit und Preis identischen Futures verkauft. Analog kann sich der Verkäufer eines DAX-Futures glattstellen, indem er einen identischen Futures kauft.

Möchte ein Privatanleger einen DAX-Futures-Kontrakt abschließen, so wendet er sich an seine Hausbank, die für ihn einen solchen Futures kauft oder verkauft, denn nur Mitglieder der Deutschen Terminbörse können mit der Clearingstelle Termingeschäfte abschließen.

Sowohl Käufer als auch Verkäufer eines DAX-Futures, also beide Handelspartner, haben die Deutsche Terminbörse als Clearingstelle. Das bedeutet: Die Clearingstelle ist für den Käufer eines DAX-Futures der Verkäufer; für den Verkäufer ist sie der Käufer. Dies hat den Vorteil, dass ein Anleger, der einen Futures-Kontrakt abschließen will, sich nicht erst mühsam einen anderen Anleger suchen muss, der zum gleichen Basispreis und für die gleiche Laufzeit die Gegenposition einnehmen will. Zudem muss sich der Anleger keine Sorgen machen, ob sein Marktpartner am Erfüllungstermin auch wirklich den vereinbarten Preis zahlt. Dieses Risiko liegt bei der Clearingstelle. Um die Gefahr zu begrenzen, dass Mitglieder der Clearingstelle ihren Verpflichtungen nicht nachkommen können, verlangt diese, dass die Käufer und Verkäufer von Futures eine Sicherheitenleistung, die so genannte Margin einbringen.

Gewinne und Verluste aus der Futures-Position werden täglich ausgeglichen. Verluste werden vom Marginkonto abgebucht, Gewinne auf dem Konto gutgeschrieben. Über Beträge, die die verlangte Sicherheitenleistung auf dem Konto übersteigen, kann sofort verfügt werden. Fällt der Saldo auf dem Marginkonto aufgrund abgebuchter Verluste unter einen bestimmten Betrag (Maintenance-Margin), so kann von dem Inhaber des Futures ein Nachschuss verlangt werden. Der Anleger muss dann sein Sicherheitenkonto wieder auf den vereinbarten Betrag aufstocken. Kann der Futures-Inhaber den verlangten Nachschuss nicht erbringen, ist die Clearingstelle befugt, die bestehende Position glattzustellen, also ein identisches Gegengeschäft zu tätigen.

Anleger kaufen und verkaufen DAX-Futures aus unterschiedlichen Motiven. DAX-Futures-Kontrakte können zur Absicherung von bestehenden Depots gegen Kursverluste dienen. Sie können aber auch aus spekulativen Zwecken abgeschlossen werden.

Der DAX-Futures werden zwischen 8.50 und 20.00 Uhr gehandelt.



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