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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Depot A, B, C, D

Eigendepot = Depot A: Dient der Aufnahme eigener Wertpapiere des hinterlegenden Bankiers sowie derjenigen Wertpapiere seiner Kunden, die für alle Forderungen des Drittverwahrers gegen ihn unbeschränkt als Pfand haften, und der Wertpapiere, die im Eigentum des Zwischenverwahrers stehen. Fremddepot = Depot B: In dieses gelangen sämtliche Wertpapiere, die von einem Bankierkunden eingeliefert werden oder die für ihn angeschafft und unbelastet für den Kunden des Lokalbankiers beim Zentralbankier aufbewahrt werden. Pfanddepot = Depot C: Diesem sind die Wertpapiere beizufügen, die der Zwischenverwahrer entsprechend einer Ermächtigung zur Verpfändung dem Drittverwahrer verpfändet hat. Sonderpfanddepot = Depot D: Der Drittverwahrer hat in diesem die Wertpapiere zu verwahren, die ihm von einem Zwischenverwahrer unter Angabe der betreffenden Kundennummer verpfändet worden sind. Für jeden dieser Kunden ist ein besonderes Depot D zu führen.



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