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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Deutsche Bundesbank, Auslandszahlungsver-kehr(sfazilitäten)

Abk.: AZV. Im Auslandszahlungsverkehr wickelt die Bundesbank Zahlungsaufträge nach und aus dem Ausland ab, sofern die Zahlungen nicht in TARGET ausgeführt werden können. Zahlungsaufträge nach dem Ausland werden erst ausgeführt, wenn die Deckung hierfür bei der Bundesbank zur Verfügung steht (Bruttoverfahren). Weiter wird sie im Grenzen überschreitenden Zahlungsverkehr tätig, indem sie zu Devisenkursen Beträge konvertibler Währungen an- und verkauft: Die Bundesbank handelt mit Banken Devisen in von ihr zum laufenden Devisenhandel zugelassenen Währungen; daneben betreibt sie auch andere Devisenhandelsgeschäfte. In diesem Zusammenhang ist die Führung von Währungskonten für Banken und öffentliche Verwaltungen zu nennen, die auch als Deckungskonten für Akkreditive, Bürgschaften und Garantien dienen können. An jeden Kontoinhaber verkauft sie nach Deckung Schecks auf ausländische Plätze, und sie führt nach Deckung Zahlungsaufträge ins Ausland sowie solche aus dem Ausland aus. Die Bundesbank eröffnet Einfuhrakkreditive im Auftrag von Banken nur, soweit diese dazu keine anderen Möglichkeiten haben (selten), und nur nach Deckung. Ausfuhrakkreditive eröffnet die Bundesbank nicht, sondern leitet ihr zugegangene Aufträge ledigl. weiter, ohne eine eigene Verbindlichkeit zu begründen.



 
Weitere Begriffe : Pay-TV | nicht zur Annahme | Bankeigenkapital, ökonomisches
 
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