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EGKS (Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl) = Montanunion

Die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) - auch Montanunion genannt - trat 1952 mit dem Pariser Vertrag in Kraft. Zu ihrem 50-jährigen Jubiläum im Juli 2002 verschwand sie von der europäischen Bühne, da Kohle und Stahl keine Schlüsselbranchen mehr sind Seit dem 23. Juli 2002 ist die EU-Kommission für das Erbe der Montanunion verantwortlich. In der Montanunion wurden für Kohle, Erz, Schrott und Stahl Zölle, Kontingente, Sondertarife und Subventionen aufgehoben. Gründerländer waren Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande. 1973 traten Großbritannien, Dänemark und Irland bei, 1981 Griechenland, 1986 Portugal und Spanien.

Die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) - auch Montanunion genannt - war der Vorläufer der heutigen Europäischen Union und in der Geschichte der europäischen Integration die erste "supranationale" (den einzelnen Mitgliedsländern übergeordnete) Institution. Am 23. Juli 1952 trat der Vertrag zur Gründung der EGKS, der so genannte Schumann-Plan, in Kraft.

Im Gegensatz zu anderen Organisationen - beim Nordatlantikpakt (NATO) und der Westeuropäischen Union (WEU) standen militärische und sicherheitspolitische Aspekte im Vordergrund, während die Gründung des Europarates im Jahre 1949 auf eine verstärkte politische Zusammenarbeit zwischen den Ländern Europas abzielte - sollte durch die enge Verflechtung die europäische Integration gefördert und der kurze Zeit zuvor gewonnene Frieden gesichert werden. Die Zusammenführung der Kohle- und Stahlsektoren sollte die junge Bundesrepublik Deutschland zu einem gleichberechtigten Partner im Westen machen und zum Wirtschaftsaufbau, Wohlstand sowie zur politischen Einigung Europas beitragen. Durch die EGKS sollte eine effiziente und sozialverträgliche Anpassung der europäischen Montanindustrie an veränderte weltwirtschaftliche Bedingungen erreicht werden.

Die EGKS war eine von drei getrennt geschaffenen Gemeinschaften, die zusammen die Grundlage der Europäischen Union bilden. Die beiden anderen sind die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) - die mit der Gründung der EU in "Europäische Gemeinschaft" (EG) umbenannt wurde - und die Europäische Atomgemeinschaft (EAG).

Die EGKS hatte auf dem gemeinsamen Kohle- und Stahlmarkt unter anderem folgende Aufgaben: Sie soll eine geordnete Versorgung sicherstellen, gleiche Zugangschancen eröffnen, die Preisgestaltung kontrollieren, Lebens- und Arbeitsbedingungen der Arbeiter verbessern - sowie Rahmenbedingungen schaffen, die einen Produktionsausbau fördern, aber einen Raubbau an der Natur verhindern. Schutzmaßnahmen gegen konkurrierende Industrien sollten durch ein "Diskriminierungsverbot" ausgeschlossen werden: Untersagt wurden damit Zölle, Abgaben und mengenmäßige Beschränkungen im Warenverkehr und die Diskriminierung von Erzeugern, Käufern und Verbrauchern. Wettbewerbsverzerrungen, zum Beispiel durch Industriepolitik, wurden abgelehnt.

1967 wurden für EGKS, EWS und EAG ein gemeinsamer Ministerrat und eine gemeinsame Kommission etabliert. Das Europäische Parlament und der Europäische Gerichtshof sind schon seit 1958 gemeinsame Organe aller drei Gemeinschaften. Seit 1992 (Vertrag über die Europäische Union) gehört auch der Europäische Rechnungshof zu den EGKS-Organen.

Die Bedeutung der EGKS nahm mit der Zeit ab, denn die ursprünglich wichtigen Montangüter verloren durch die Einführung anderer Energieträger und die Stahlkrise der 70er und 80er Jahre an Bedeutung. Schon 1992 verständigten sich die EU-Staaten darauf, den Vertrag zur Montanunion nicht zu verlängern. Kohle und Stahl beschäftigen aber weiterhin die EU-Institutionen. Erst im Juli 2002 einigte sich der EU-Ministerrat nach hartem Ringen darauf, dass Kohleländer wie Deutschland ihren Bergbau noch bis 2010 subventionieren dürfen. Anderes Beispiel ist der Handelsstreit mit den USA beim Stahl, weil Washington zum Schaden europäischer Unternehmen Einfuhrzölle für Stahlprodukte verhängte - und die EU mit Sanktionen auf US-Importe konterte.



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