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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Einzugsverkehr

Teilbereich des Zahlungsverkehrs, bei dem die Banken im Auftrag ihrer Kunden den Einzug fälliger Forderungen übernehmen; er umfasst den Lastschrifteinzug (Lastschriftinkasso), den Scheckeinzug (Scheckinkasso) und den Wechseleinzug (Wechselinkasso). I. w. S. zählen zum Einzugsverkehr sämtliche Inkassogeschäfte, wie z. B. der Einzug von Zins- und Dividendenscheinen, fälligen Schuldverschreibungen und Dokumenten. Vgl. auch: Inkasso Inkassoverkehr.



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