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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Entnahmemodell

Das Entnahmemodell ist der Kompromiss von Regierung und Opposition zur Einbeziehung der Immobilie in die staatlich geförderte Altersvorsorge in der Rentenreform von Bundesarbeitsminister Walter Riester.

Das Entnahmemodell sieht vor, dass ein Arbeitnehmer zunächst frei entscheiden kann, ob er monatlich einen bestimmten Betrag und die zugehörigen staatlichen Zuschüsse für seine Altersvorsorge zurücklegt oder nicht. Einzahlen kann er dieses Geld zum Beispiel in eine private Rentenversicherung oder einen Fonds. Will er dann später eine Immobilie kaufen oder bauen, kann er zwischen 10.000 und 50.000 Euro steuerfrei aus seiner Altersrücklage entnehmen. Allerdings muss er diese Immobilie selbst nutzen, und sie muss in Deutschland stehen. Die entnommene Summe muss der Immobilienbesitzer in monatlichen Raten bis zum Renteneintritt wieder auf sein Vorsorgekonto zurückzahlen.

  • Vorteil des Modells: Auf das Eigendarlehen muss der Hausbesitzer keine Zinsen an eine Bank zahlen. Und der Immobilienbesitzer lebt im Alter mietfrei.
  • Nachteil des Modells: Für den entnommenen Betrag bekommt der Vorsorger keine Zinsen. Und um den Wert der Immobilie zu erhalten, muss er ständig in sie investieren.

Das Modell ist umstritten. Bisher konnten die Anbieter von Produkten zur privaten Altersvorsorge noch kein Riester-taugliches Angebot machen. Wie die Immobilienfinanzierung in diese noch ausstehenden Angebote eingebunden werden soll, ist ebenfalls noch offen.



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