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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Europäische Gesellschaft

In der Gesundheitswirtschaft: Im Jahr 2001 durch Verordnung der Europäische Union geschaffene und 2004 in Kraft getretene neue Rechtsform für europäische Unternehmen. Danach können Handelsgesellschaften im Gebiet der EU in der Form europäischer Aktiengesellschaften (Societas Europaea, Abkürzung SE) gegründet werden. Das Statut sieht vier Verfahren zur Gründung einer SE vor: • Gründung durch Verschmelzung, • Gründung durch Errichtung einer Holdinggesellschaft, • Gründung in Form einer gemeinsamen Tochtergesellschaft und • Gründung durch Umwandlung einer Aktiengesellschaft nationalen Rechts. Die Verschmelzung ist auf Aktiengesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten beschränkt. Die Gründung einer Holding-SE steht allen Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung offen, die gemeinschaftsweit vertreten sind, d. h. die ihren Sitz in verschiedenen Mitgliedstaaten oder Tochtergesellschaften oder Niederlassungen in einem anderen Mitgliedstaat als dem ihres Sitzes haben. Gleiches gilt für die Gründung einer SE in Form einer gemeinsamen Tochtergesellschaft durch Körperschaften des öffentlichen oder privaten Rechts. Das Mindestkapital der SE beträgt 120.000 Euro. Die Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaates, die ein höheres Kapital für Gesellschaften vorsehen, die in bestimmten Wirtschaftszweigen tätig sind, gelten auch für die SE mit Sitz in dem betreffenden Mitgliedstaat. Der in der Satzung bestimmte Sitz der SE (Satzungssitz) muss dem Ort ihrer Hauptverwaltung entsprechen, d. h. ihrem tatsächlichen Sitz. Hier liegt ein zentraler Vorteil der SE: Sie kann ihren Sitz innerhalb der Gemeinschaft leicht verlegen, ohne – wie derzeit üblich – das Unternehmen in einem Mitgliedstaat auflösen zu müssen, um dann in einem anderen Mitgliedstaat ein neues zu gründen. Als erste deutsche große Aktiengesellschaft hat die Allianz AG im Spätsommer 2005 angekündigt, sich bis Anfang 2006 in eine SE umwandeln zu wollen.



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