Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Fußball-Aktien

Grundsätzlich unterliegen die Aktien von Fußball-Vereinen den gleichen Gesetzen und Bewertungskriterien wie jede andere Aktie auch. Es handelt sich aber in gewisser Weise auch um "Liebhaberpapiere", die von Fans unabhängig vom Ertrag und der zu erwartenden Kursentwicklung gekauft werden. Daher unterliegen sie auch stärker als andere Aktien Stimmungsschwankungen.

Während zum Beispiel in Großbritannien schon seit längerer Zeit Fußballvereine als Aktiengesellschaften geführt und ihre Aktien an der Börse gehandelt wurden, brachte Ende 2000 mit Borussia Dortmund erstmals in Deutschland ein Sportverein Kapitalanteile an die Börse. Zur gleichen Zeit wurden an europäischen Börsen bereits die Aktien von 32 Fußballmannschaften gelistet. Allein 19 dieser Fußball AGs waren in Großbritannien beheimatet. Die meisten davon notierten unterhalb ihres Einstandskurses.

Da neben normalen Anlegern vor allem Anhänger der jeweiligen Vereine als Käufer in Frage kommen, bleibt bei Fußballklubs oft ein großer Teil der Papiere in festen Händen. Das vermindert die Liquidität und damit die jederzeitige Handelbarkeit. Fonds und andere institutionelle Anleger investieren deshalb oft nicht in "Fan-Papiere".

Obwohl die Fußball-Unternehmen einen großen Teil ihrer Geschäfte mit Merchandising (wie Verkauf von Fan-Artikeln) machen und zahlreiche andere Geschäfte betreiben, bei denen sie ihren bekannten Namen vermarkten, hängt die Kursentwicklung der Aktien in starkem Maße vom sportlichen Erfolg der Mannschaft ab. Entsprechend hoch ist das Risiko für Anleger, die solche Papiere unter rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten erwerben.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
FSK
 
Full Time Equivalent (FTE)
 
Weitere Begriffe : Zufallsprozess | Dritt-Variable | EU-Ministerrat / Rat der Europäischen Union
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.